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24.05.08 / Linke wie Rechte setzten auf ihn / Mit dem Mittel Arbeitsdienst wurden die unterschiedlichsten Hoffnungen und Ziele verbunden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-08 vom 24. Mai 2008

Linke wie Rechte setzten auf ihn
Mit dem Mittel Arbeitsdienst wurden die unterschiedlichsten Hoffnungen und Ziele verbunden
von Manuel Ruoff

Den Reichsarbeitsdienst (RAD) gab es wie das Dritte Reich und die NS-Herrschaft von 1933 bis 1945. Die Wurzeln reichen jedoch bis in die Zeit vor der „Machtergreifung“. Sie reichen sogar teilweise bis nach Bulgarien. Dieser Mittelmacht war ähnlich wie dem Deutschen Reich nach dem Zweiten Weltkrieg von den Siegermächten die Wehrpflicht verboten worden. Dafür wurden als ziviles Pendant bereits ab 1920 Männer über 20 und Frauen über 16 zu einem beziehungsweise einem halben Jahr gemeinnütziger Arbeit herangezogen. Dieser Arbeitsdienst sollte sowohl die Zahl der Beschäftigungslosen senken als auch anstelle des Militärs als „Schule der Nation“ wirken.

Nicht nur Nationalsozialisten empfanden diese „Schule der Nation“ als vorbildlich. Rechte, aber auch linke Deutsche verbanden mit einem Arbeitsdienst die Hoffnung auf eine Erziehung zu Selbständigkeit und Selbstdisziplin sowie / oder den Abbau vor Vorurteilen durch die Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlichster Herkunft.

Durchaus nicht alle Befürworter eines Arbeitsdienstes setzten auf Zwang, und nicht für alle stand das pädagogische Moment im Vordergrund. So führte Reichskanzler Heinrich Brüning zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise und damit hoher Arbeitslosigkeit 1931 einen Freiwilligen Arbeitsdienst ein, welcher den Arbeitslosen eine Alternative zur Beschäftigungslosigkeit bieten sollte. Das erste Werk dieses Dienstes war die Regulierung des Albrechtsbaches.

Unter den Nationalsozialisten wurde der Freiwillige Arbeitsdienst zum Reichsarbeitsdienst. Sie führten eine entscheidende Veränderung durch, indem sie 1935 aus dem freiwilligen Dienst einen obligatorischen machten und dem Arbeitsdienst damit einen ganz anderen Charakter gaben. Aus der Chance, einem Angebot wurde eine Pflicht. Wenige Monate nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht wurde der männliche Teil der Bevölkerung dazu verpflichtet, vor dem Wehrdienst ein halbes Jahr beim RAD zu arbeiten.

Vor dem Zweiten Weltkrieg wurde der RAD bei Großprojekten ohne sofortige betriebswirtschaftliche Rendite eingesetzt, die mit regulär bezahlten Arbeitern nur schwerlich zu realisieren gewesen wären. Bei Forst- und Kultivierungsarbeiten wurde der RAD ebenso eingesetzt wie bei der Bewältigung von Deichbau- oder Entwässerungsaufgaben. Hinzu kamen Tätigkeiten in der Landwirtschaft.

Der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges führte auch beim RAD zu einschneidenden Veränderungen. Nachdem bereits zuvor schon am Westwall und der volkstümlich „Ostwall“ genannten Festungsfront Oder-Warthe-Bogen gearbeitet worden war, gewannen nach dem Kriegsausbruch kriegswichtige Bauaufgaben im Umfeld der kämpfenden Truppe zunehmend an Bedeutung. Bei sich verschlechternder Kriegslage und zunehmendem Mangel an regulären Soldaten kamen klassische militärische Aufgaben hinzu – bis hin zum Kampfeinsatz. Um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, wurde die Dienstpflicht auf die jungen Frauen ausgedehnt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der RAD als vermeintlicher Bestandteil des NS-Apparates vom Alliierten Kontrollrat aufgelöst und verboten. Sein Vermögen wurde beschlagnahmt.


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