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07.06.08 / Rechte der Minderheiten: Nur theoretisch vorhanden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-08 vom 07. Juni 2008

Rechte der Minderheiten: Nur theoretisch vorhanden

Das Recht von Völkern und Volksgruppen auf kulturelle Autonomie ist durch Übereinkommen („Konventionen“) international garantiert. Diese fußen auf der „Internationalen Erklärung der Menschenrechte“ ebenso wie auf der „Charta der Vereinten Nationen“, kurz UN-Charta.

Konkret geregelt ist das Recht auf kulturelle Autonomie im „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, auch „UN-Zivilpakt“ genannt. Die bislang 153 Unterzeichnerstaaten des Zivilpakts haben sich verpflichtet, regelmäßig Berichte an den UN-Menschenrechtsausschuß zu liefern, die über die praktische Rechtslage in ihrem Land Auskunft geben.

Hinsichtlich der kulturellen Rechte verbietet der Zivilpakt jedwede Diskriminierung aus ethnischen, religiösen und sprachlichen Gründen.

In dem ebenfalls 1966 verabschiedeten „UN-Sozialpakt“ werden überdies umfangreiche soziale Rechte garantiert, wie etwa das Recht auf Bildung und auf Zugang zum allgemeinen und höheren Schulwesen. Daraus leitet sich für sprachliche Minderheiten das Recht ab, auch in ihrer eigenen Sprache unterrichtet zu werden.

China hat den Zivilpakt zwar unterzeichnet („paraphiert“), allerdings wurde er noch nicht vom chinesischen Parlament verabschiedet („ratifiziert“). Darauf weist der Asienreferent der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ (GfbV), Ulrich Delius, hin. Damit hat der Pakt in der Volksrepublik noch keine rechtliche Verbindlichkeit.

Indes, so Delius weiter, habe China die kulturellen Minderheitenrechte und das Verbot der Diskriminierung längst in seine eigene Verfassung aufgenommen. Die Tibeter gehörten zu den offiziell anerkannten 55 Volksgruppen des Riesenreichs, weshalb sie alle in chinesischem Recht verankerten Minderheitenrechte für sich einklagen könnten.

Das Problem sei weniger das Fehlen der erforderlichen Rechtsnormen, sondern vielmehr die Schwierigkeit, sie in der chinesischen Praxis umzusetzen und ihre Umsetzung zu kontrollieren, so Delius.             H. H.


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