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05.07.08 / »Elena« weiß, was wir verdienen / Bundesregierung wird ein Zentrales Einkommensregister schaffen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-08 vom 05. Juli 2008

»Elena« weiß, was wir verdienen
Bundesregierung wird ein Zentrales Einkommensregister schaffen
von Klaus D. Voss

Nur wenige Bundesbürger ahnen, was mit „Elena“ auf sie zukommt. Kein Sommertief aus der Biskaya, sondern ein Tief für den Datenschutz.

Das Bundeskabinett hat jetzt diesen Gesetzentwurf passieren lassen, der nach seiner Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat die Einrichtung einer zentralen Datenbank vorschreibt, wie es sie in Deutschland noch nicht gegeben hat: Alle aktuellen Einkommen der Beschäftigten werden erfaßt.

„Elena“ heißt korrekt „Elektronischer Einkommensnachweis“.

Zugleich ist dies der erste Schritt zum geplanten digitalen Personalausweis mit seinen noch nicht absehbaren Folgen für den Datenschutz in Deutschland.

Die Arbeitgeber werden nach dem Gesetz von 2011 an regelmäßig die Lohndaten ihrer Beschäftigten an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg melden müssen. Freiberufler und Selbständige bleiben zunächst noch außen vor.

Mit „Elena“ will die Bundesregierung in erster Linie den Behörden und den Arbeitgebern Kosten ersparen, wie sie im Verfahren mit konventionellen Bescheinigungen anfallen; es geht um geschätzte 85 Millionen Euro im Jahr für den Staat.

Zugleich müssen alle Bürger, die Sozialleistungen beantragen wollen – etwa Bundeselterngeld, Wohngeld, Geld bei Arbeitslosigkeit – oder Unterhaltsansprüche durchsetzen wollen, sich eine elektronische Signatur besorgen. Die Signatur wird dann auf einer geeigneten Chipkarte gespeichert. Dazu kommen in Frage die Geldkarten neuen Typs oder die geplante Gesundheitskarte. Die elektronische Signatur besteht aus biometrischen Daten und einem Bild des Besitzers; sie soll drei Jahre gültig bleiben und den Bürger zehn Euro kosten.

Mit dieser Signatur-Chipkarte können die Deutschen, sofern das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, ab 2012 Anträge auf Sozialleistungen stellen, ohne eine Bescheinigung auf Papier vom Arbeitgeber vorlegen zu müssen. Ohne die Einwilligung des Antragstellers und die Vorlage der Signaturkarte können die Lohndaten nicht abgerufen werden.

Soweit könnte das Vorhaben noch plausibel klingen. Allerdings ist noch nicht ausgeschlossen, daß Behörden in Zukunft nicht doch den Zugang zu dieser Einkommensdatei erzwingen können, etwa bei der Verfolgung von schweren Delikten. Die Datenschutzbeauftragten waren in der jahrelangen Diskussion nach Einschätzung vieler Beobachter eher ermüdet als überzeugt worden.

Immerhin war an schwerwiegenden Datenschutzaspekten „Elenas“ Vorgänger, die „Jobcard“, gescheitert. Sie hätte relativ leicht zur Bekämpfung von Schwarzarbeit oder Steuerbetrug herangezogen werden können.

Die gefährliche Nebenwirkung von „Elena“: Mit der digitalen Signatur geht Deutschland einen gewaltigen Schritt auf den digitalen Personalausweis zu, den die Bundesregierung ebenfalls durchsetzen will.

Die Konsequenzen daraus, auch die Schaffung eines digitalen Personenkennzeichens, sind noch lange nicht ausreichend diskutiert. So soll der „ePersonalausweis“ nach der technischen Norm ISO 14443 kontaktlos gelesen werden können. Spezielle Lesegeräte können also einen Menschen, der seinen Ausweis in der Tasche trägt, beim Vorbeigehen identifizieren und registrieren – ohne daß diese Kontrolle auch tatsächlich bemerkt werden muß.


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