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06.09.08 / Neue Gesetze in Kraft getreten / Einbürgerungstest, »Wohnriester« und zusätzliche Ausbildungsförderung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-08 vom 06. September 2008

Neue Gesetze in Kraft getreten
Einbürgerungstest, »Wohnriester« und zusätzliche Ausbildungsförderung

Der metereologische Herbst­anfang fiel in diesem Jahr mit der Einführung einiger innerhalb der Großen Koalition umstrittener Gesetzesänderungen zusammen. Seit dem 1. September gibt es beispielsweise Änderungen im Ausländerrecht sowie bei der Wohnungsbau- und der Ausbildungsförderung.

Wer sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bewirbt, muß über einen deutschen Schulabschluß verfügen oder seine Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland in einem speziellen, bundesweit einheitlichen Einbürgerungstest nachweisen. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle unter 16 Jahren oder diejenigen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeinträchtigt sind. Der Einbürgerungs-test ist ein reiner Wissenstest, der mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache ohne weiteres beantwortet werden kann. Wer innerhalb einer Stunde von 33 der im Fragebogen gestellten Fragen 17 richtig beantworten kann, hat den Test bestanden. Für jede Frage sind vier Antwortmöglichkeiten gegeben, von denen nur eine richtig ist. Die vom Bundesministerium des Innern für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragebögen werden zwar nicht bekannt gegeben, jedoch wurde ein Gesamtfragenkatalog mit 310 Fragen aus den Bereichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“ veröffentlicht, aus dem die Fragebögen erstellt werden. In den 33 ausgewählten Fragen sind zehn regionale enthalten, die sich auf das Bundesland beziehen, in dem der Antragsteller lebt. Wer die Hürde, die Hälfte der Fragen des Einbürgerungstests richtig zu beantworten, nicht überwindet, kann an einem speziellen Einbürgerungskurs teilnehmen. Der Test darf beliebig oft wiederholt werden.

Eine bedeutsame Änderung sieht das sogenannte „Wohn-Riester-Modell“ vor, dem zufolge die Zuschüsse für die private Altersvorsorge künftig auch für den Bau oder Kauf selbstgenutzter Wohnungen und Häuser verwendet werden können. Gemäß der Novelle kann das in einem Riester-Renten-Vertrag angesparte Vermögen ganz oder teilweise in den Kauf oder Bau eines Eigenheims oder einer eigenen Wohnung fließen. Dies gilt sowohl während der Sparphase wie zu Beginn des Ruhestands. In letzterem Fall kann das angesparte Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung eingesetzt werden, etwa zur Rückzahlung einer Hypothek. Eine weitere Variante, die für zukünftige Immobilienerwerber von Interesse sein dürfte, sieht vor, daß die Tilgung von Bankkrediten als Investition in die private Altersvorsorge staatlich gefördert wird. Begünstigt ist auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, nicht jedoch der Kauf von vermietetem Wohnraum. „Wohn-Riester“ ist während der Sparphase steuerfrei, die Besteuerung erfolgt später im Rentenalter.

Das Eigenheimrentengesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Neu ist auch, daß Menschen, die eine Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, Zuschüsse zu Riesterverträgen vom Staat erhalten. Sie sind allerdings nur dann anspruchsberechtigt, wenn sie vor dem Bezug der Rente in der Rentenversicherung pflichtversichert waren.

Junge Menschen, die noch vor Vollendung des 25. Lebensjahres einen Riestervertrag abschließen, sollen einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten.

Um schlecht qualifizierten Jugendlichen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen, sieht der Gesetzgeber vor, Betrieben, die bis 2010 jugendlichen Schulabbrechern oder Hauptschülern mit schlechtem Abschluß einen Ausbildungsvertrag geben, einen finanziellen Zuschuß zwischen 4000 und 6000 Euro zu gewähren. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen“ sollen bis 2010 100000 neue Ausbildungsplätze geschaffen werden.

Ebenfalls ab 1. September treten neue Mindestlöhne im Baugewerbe in Kraft. Für Bauarbeiter in den alten Bundesländern und Berlin steigen die Mindestlöhne um 1,6 bis 2,9 Prozent, in Mitteldeutschland blieben sie dagegen unverändert.             Manuela Rosenthal-Kappi


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