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18.10.08 / Klage soll erleichert werden / Experten zur Managerhaftung: Aktionäre stärken – Koalition berät

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-08 vom 18. Oktober 2008

Klage soll erleichert werden
Experten zur Managerhaftung: Aktionäre stärken – Koalition berät

Bis Mitte November wollen Experten der Großen Koalition Vorschläge zur Verschärfung der Managerhaftung erarbeiten. Die jüngsten Ereignisse hätten gezeigt, so die übereinstimmende Bewertung von Union und SPD, daß die heutigen Regeln nicht ausreichten, um leichtfertigen Lenkern deutscher Großunternehmen die Grenzen ihres Handelns aufzuzeigen.

Motiv für die zügige Vorgehensweise der Regierungsparteien ist nicht zuletzt die öffentliche Empörung über das Gebaren im Bankgewerbe. Vor allem der erst nach langem Zögern abgetretene Chef der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE), Georg Funke, sorgte für Wellen. Daß Funke trotz seines Versagens nun in den Genuß eines monatlichen Ruhegelds von 46000 Euro kommen soll, heizt die Stimmung zusätzlich an. Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) untersucht derzeit, ob HRE-Verantwortliche juristisch zu belangen sind.

Funke hatte zuletzt für allgemeine Verärgerung gesorgt, als bekannt wurde, daß er den Finanzbedarf seiner angeschlagenen Bank viel zu niedrig angesetzt hatte. Dadurch war ein erstes Hilfspaket von Bundesregierung und einigen Geschäftsbanken unter Führung der Deutschen Bank gescheitert. Das Desaster führte endgültig zum Übergreifen der globalen Finanzkrise auf Deutschland. Insbesondere Kleinaktionäre der HRE und anderer Banken sowie am Ende nahezu der gesamten Wirtschaft wurden hierdurch schwer geschädigt, was den Vorstoß der DSW erklärt.

Nach derzeitiger Rechtslage sind die Möglichkeiten, Manager von Aktiengesellschaften persönlich haftbar zu machen, begrenzt. So könnten im Falle von HRE die Aktionäre ihre Ansprüche vermutlich nur gegen die Gesellschaft insgesamt geltend machen – was letztlich hieße: gegen sich selbst.

Der Aufsichtsrat kann zwar auch speziell gegen die Mitglieder des Vorstands auftreten. Kritiker monieren jedoch, daß sich Aufsichtsrat und Vorstand der Unternehmen häufig viel zu nahe ständen, weshalb Klagen unterblieben. Zur Klage zwingen kann den Aufsichtsrat nur die Mehrheit der Hauptversammlung oder ein bestimmtes Quorum der Aktionäre. Experten schlagen nun vor, daß selbst einzelne Aktionäre das Recht bekommen sollten, den Aufsichtsrat zu Klagen gegen den Vorstand zu zwingen.

Ein Problem ist die Grenzziehung: Besonders in Konzernen, die in risikoreichen Geschäften engagiert sind, ist nur schwer zu unterscheiden, wo das noch vertretbare unternehmerische Wagnis endet und wo die Untreue beginnt, wenn Manager an riskanten Geschäften mitverdienen.

Die Union hat vorgeschlagen, Manager für nachweisbares Fehlverhalten mit bis zu zwei Jahresgehältern haftbar zu machen. Die SPD will noch weitergehen, begrüßt aber, daß die Union „endlich“ einsehe, daß gehandelt werden müsse. Allerdings hatte die rot-grüne Regierung schon 2004 einen Gesetzentwurf auf dem Tisch, der damals unbeschlossen liegenblieb.              Hans Heckel


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