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22.11.08 / Der Wille des Betroffenen / Bundestag berät über Gesetzentwürfe zu Patientenverfügungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 47-08 vom 22. November 2008

Der Wille des Betroffenen
Bundestag berät über Gesetzentwürfe zu Patientenverfügungen

Während vergangene Woche die Information durch die Medien ging, daß nach den Niederlanden nun auch Belgien die Sterbehilfe für Kinder legalisieren will, gehen deutsche Politiker mit dem Thema Sterbehilfe deutlich vorsichtiger um.

Schon die Tatsache, daß Ärzte in Holland einem behindert zur Welt gekommenen Kind legal beim „Sterben helfen“ können, ist in den meisten deutschen Augen schon Euthanasie und erinnert an ein schreckliches Kapitel der deutschen Geschichte der Jahre 1933 bis 1945.

Demzufolge tasten sich die Politiker in Berlin deutlich behutsamer an das schwierige Thema heran. Doch ganz verdrängen kann man es nicht, wie der in den ersten Novembertagen beim Deutschen Bundestag eingereichte dritte Gesetzentwurf zur „Klarstellung der Verbindlichkeiten von Patientenverfügungen“ verdeutlicht.

Da Sterben durch den medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritt nicht mehr nur noch als natürlicher Prozeß empfunden wird, muß entschieden werden, wie man mit Willensbekundungen über die Beendigung oder den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen umgeht. Der Mensch habe einen Anspruch auf menschenwürdiges Sterben, und dem wollen die Abgeordneten um den Unionsfraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) und die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) entsprechen.

Dies wollen im Grunde auch die Antragsteller zweier weiterer Entwürfe, doch diese sind in ihren Aussagen deutlich radikaler – in die eine wie in die andere Richtung. Der Antrag um den SPD-Politiker Joachim Stünker sieht vor, daß eine Patientenverfügung auf jeden Fall gilt, egal, wann sie abgeschlossen wurde und ob inzwischen aufgrund des Fortschritts verbesserte Heilungschancen bestehen, die zur Folge haben, daß der Patient nachdem er einige Zeit an Maschinen angeschlossen wurde, irgendwann wieder gesund werden könnte. Die Gruppe um Unionfraktionsvize Wolfgang Bosbach und die Grüne Katrin Göring-Eckardt sieht vor, daß eine Patientenverfügung nur gültig ist, wenn sie nicht älter als fünf Jahre ist und von einem Notar bestätigt wurde. Selbst dann können Angehörige sich nach eingehender Beratung vom behandelnden Arzt noch gegen die Umsetzung entscheiden.

Auch der eingangs erwähnte Antrag sieht eine Beratung vor, allerdings sollen Verfügungen nicht zeitlich begrenzt werden und auch nicht vom Notar beglaubigt werden müssen. Auch mündlich geäußerte Patientenverfügungen sollen bei der Prüfung des Einzelfalles berücksichtigt werden. Begleitumstände, medizinische Entwicklung und „weitere geeignete Kriterien“ müssen hiernach jedoch stets berücksichtigt werden.

Noch vor Weihnachten sollen die drei Entwürfe im Bundestag diskutiert werden. Bis Ostern will man das Gesetz dann endlich verabschieden, um in der derzeitigen rechtlichen Grauzone für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.            Bel


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