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22.11.08 / SPD fürchtet neue Debatte um den § 218

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 47-08 vom 22. November 2008

SPD fürchtet neue Debatte um den § 218

Die SPD befürchtet, daß im Rahmen einer Neuregelung der Spätabtreibungen wieder eine Grundsatzdiskussion über den Paragraphen 218 aufkommen könnte, und so verweigert sie jegliche Gesetzesänderungen. Die Union will aber genau dies. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz soll eine Beratungspflicht und eine dreitägige Bedenkzeit festgelegt werden. Den Sozialdemokraten genügt es, die Mutterschaftsrichtlinien in der Hinsicht zu überarbeiten, daß die Frauen, die einen Abbruch nach der 23. Schwangerschaftswoche vornehmen lassen wollen, eine Beratung erhalten, die über medizinische Fragen hinausgeht.

Nur eine 15köpfige Gruppe um die SPD-Politikerin Kerstin Griese will eine gesetzliche Änderung. Sie fordert, daß das Angebot einer psychosozialen Beratung im Gesetz verankert wird: „Es geht uns nicht um Zwang, sondern darum, den Frauen zu helfen.“ Abtreibungen nach der Drei-Monats-Frist sind nur möglich, wenn die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung ist oder die Fortsetzung der Schwangerschaft der Mutter aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist. Letzteres ist fast immer das Argument für Spätabtreibungen. Dies hat dazu geführt, daß 95 Prozent der Ungeborenen, bei denen das Down-Syndrom diagnostiziert wird, abgetrieben werden.

Allerdings werden auch wegen weit geringerer Behinderungen inzwischen viele bereits lebensfähige Ungeborene abgetrieben. Daher befürwortet auch Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe das Unionskonzept: „Es darf nicht zu Kurzschlußhandlungen kommen.“ Ziel der Beratung müsse es sein, den Frauen aufzuzeigen, welche Hilfen sie erhalten, wenn ihr Kind behindert zur Welt kommt.     Bel


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