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29.11.08 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-08 vom 29. November 2008

MELDUNGEN

Clement gibt Parteibuch ab

Berlin – Mit großem Medienwirbel ist Wolfgang Clement, ehemaliger Superminister der Schröder-Regierung, aus der SPD ausgetreten. Statt des angedrohten Parteiausschlusses hatte sich die SPD-Schiedskommission Anfang der Woche entschieden, dem sozialdemokratischen Urgestein Clement nur eine Rüge wegen seiner Kritik an Andrea Ypsilantis Energiepolitik zu erteilen. Clement jedoch entschied sich für einen klaren Schlußstrich unter seine Mitgliedschaft. Als Gründe für den Austritt nennt Clement die Tatsache, daß die SPD keinen klaren Trennungsstrich zur Linken ziehe und sie eine Wirtschaftspolitik vertrete, die auf eine Deindustrialisierung Deutschlands hinauslaufe. Auch ohne Parteibuch sieht sich der Nordrhein-Westfale weiter als Sozialdemokrat.   Bel

 

Behandelt wie jeder Straftäter

Berlin – Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wehrt sich gegen die Kritik an der Freilassung des RAF-Terroristen Christian Klar, der am 3. Januar nach 26 Jahren auf Bewährung freigelassen wird. „Rechtsstaatlich ist das ein ganz normaler Vorgang“, so Zypries, die betont, daß der wegen neunfachen Mordes Verurteilte genauso behandelt würde wie jeder andere Straftäter. Doch die Opfer können das nicht anerkennen. Der Copilot der 1977 entführten Lufthansa-Maschine „Landshut“, Jürgen Vietor, gab aus Protest über Klars Freilassung sogar sein Bundesverdienstkreuz zurück. Zypries zeigt Verständnis für die Opfer: „Es wäre gut, wenn – vor allem im Interesse der betroffenen Familien – die Beteiligten ihren Beitrag leisten würden, damit die Taten der RAF endlich aufgeklärt werden können. Das gilt für Herrn Klar genauso wie für alle anderen Mitglieder der RAF.“      Bel

 

Ringen um den Umgang mit Piraten

Am 8. Dezember beginnt die Anti-Piratenmission der EU vor der Küste Somalias, doch Außen-, Innen- und Verteidigungsministerium in Berlin ringen noch um eine Regelung, wie die deutschen Soldaten mit den Piraten umzugehen haben. Auch auf hoher See gilt der Rechtsstaat und somit die Strafprozeßordnung. Theoretisch müßte also gegen die festgenommenen Piraten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Schiffskaperung mit Lösegeldforderung und Geiselnahme an der Besatzung sind schwere Straftaten. Gemäß dem deutschen Grundgesetz müßten also die dieser Taten Beschuldigten spätestens am Tag nach ihrer Festnahme bis Mitternacht einem Haftrichter vorgeführt werden. Nun fragen sich die deutschen Minister, ob man diesen mit auf das Schiff nehmen oder die Festgenommenen innerhalb dieses Zeitraumes nach Deutschland fliegen soll. Aber wenn die Afrikaner erst in Deutschland sind, droht die Gefahr, daß sie mangels Beweisen freikämen und in Deutschland bleiben müßten, da Somalia die Abgeschobenen nicht mehr aufnimmt. Die Alternative, die Festgenommenen zu entwaffnen und an der Küste Afrikas wieder abzusetzen, wird wegen Wiederholungsgefahr abgelehnt.             Bel


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