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13.12.08 / Menschenrechte / Wilhelm v. Gottberg: Auch für Vertriebene

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-08 vom 13. Dezember 2008

Menschenrechte
Wilhelm v. Gottberg: Auch für Vertriebene

Vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedet. Der Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen, Wilhem v. Gottberg, würdigte den Vorgang als historisch, drängte allerdings auf die unterschiedslose Anwendung der Menschenrechte. „Es kann nicht sein, daß große Gruppen wie die deutschen Vertriebenen fortdauernd von der Gewährung wichtiger Menschenrechte ausgeschlossen werden.“ Die Bundesregierung bleibe aufgefordert, nach innen und außen auf eine völkerrechtskonforme Bereinigung der durch die Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen Probleme hinzuwerken.

Der in Genf lebende Völkerrechtler Alfred de Zayas begrüßte die AEMR als „großartigen Schritt“: Eine Schwäche der Erklärung von 1948 sei aber, daß darin die Volksgruppen- und Minderheitenrechte noch nicht verankert seien. Außerdem sei das Recht auf die Heimat darin „nur implizit“ enthalten – nämlich dadurch, daß die anderen Menschenrechte dieses Recht voraussetzten, weil sie „nicht im luftleeren Raum“ ausgeübt werden könnten, sondern nur „dort wo man unbehelligt wohnt und lebt“. Seine Forderung: „Drei Rechte müssen noch bekräftigt und eingehender behandelt werden: das Recht auf die Heimat, das Recht auf die eigene Identität und das Recht auf Frieden.“

Als „Leuchtturm der Menschenrechte“ pries der Sprecher der sudetendeutschen Volksgruppe, Bernd Posselt, die Menschenrechtserklärung. Der Jahrestag sollte genutzt werden, „um endlich Vertreibung weltweit zu ächten“. Das Recht auf die Heimat müsse völkerrechtlich verbindlich präzisiert und die Weltgemeinschaft mit Instrumenten zu seiner auch politischen Durchsetzung ausgestattet werden. Die kollektive Vertreibung und Entrechtung ganzer Volksgruppen oder auch der Versuch, sie durch Vernichtung ihrer Existenzgrundlagen zu zerstören oder dauerhaft zu entwurzeln, sei Völkermord und daher unverjährbar.     K.B.


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