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20.12.08 / Entscheidung des Gewissens / Deutscher Major verweigerte beim Irakkrieg die Ausführung seiner Arbeit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-08 vom 20. Dezember 2008

Entscheidung des Gewissens
Deutscher Major verweigerte beim Irakkrieg die Ausführung seiner Arbeit

Am 21. Juni 2005 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest: Gegen den Irakkrieg „bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht“; dies gelte auch für die deutschen Unterstützungsleistungen gleich welcher Art. Geklagt hatte Major Florian Pfaff, damals Angehöriger des Streitkräfteamtes der Bundeswehr. Als die von den USA angeführte völkerrechtlich kaum zulässige Invasion in den Irak am 20. März 2003 erfolgte, verweigerte Major Pfaff die Ausführung seiner Aufgaben. Er hätte sich seiner Ansicht nach sonst indirekt mitschuldig an einem Angriffskrieg gemacht.

Kürzlich hat Pfaff ein bemerkenswertes Buch mit dem Titel „Totschlag im Amt“ vorgelegt. Darin beschreibt er die Schikanen seiner Vorgesetzten gegen ihn, der als Soldat auch ab März 2003 weiterhin Staatsbürger in Uniform bleiben wollte; auch um den Preis, daß seine Laufbahn in der Bundeswehr dadurch an ihr Ende gelangte. Zugleich entwirft der Autor das Bild einer Bundeswehr, die die Definition ihrer hehren Aufgabe des „Dienstes am Frieden“ in den letzten Jahren fortgeschrieben und erweitert hat. Im Wahlkampf 2002 hatte Gerhard Schröder vor einer Invasion in den Irak gewarnt und betont: „Das ist mit uns nicht zu machen!“ Ein Jahr später war dieses Versprechen zumindest teilweise gebrochen. Deutschland leistete Hilfe in immer mehr Bereichen, gestattete den US-Streitkräften die Nutzung hiesiger Basen, half bei Logistik und Organisation.

Nach der für ihn angeordneten psychiatrischen Untersuchung, die keinen krankhaften Befund ergab, erfolgte Major Pfaffs Degradierung zum Hauptmann, gegen die er später vor Gericht zog. Durch das Gerichtsurteil wurde der praktizierende Katholik rehabilitiert mit der Begründung, daß die Gewissensentscheidung eines Soldaten respektiert werden müsse. Florian Pfaff hat durch das Grundsatzurteil vielen seiner Kameraden geholfen, die sich aus Gewissensgründen außerstande sahen, Befehle innerhalb ihres Aufgabenbereichs auszuführen. Unermüdlich kämpft er seither mit seiner Vortragstätigkeit für das Ziel, die Öffentlichkeit über die mit dem Grundgesetz unvereinbare Mitwirkung der Bundeswehr am Irakkrieg aufzurütteln. Er prangert die Verquickung von Politik und militärisch-industriellen Interessen an, vor der schon Eisenhower gewarnt hatte.

Hätte das Gericht die Verwerflichkeit des Irakkriegs, der ohne klares Mandat des UN-Sicherheitsrates geführt wird, bei seiner Urteilsbegründung an erster Stelle genannt, hätten sämtliche Personen, die diesen Krieg hierzulande seit Jahren unterstützen, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; mit weitreichenden Konsequenzen. Major Florian Pfaff wurde in jüngster Zeit für seine kompromißlose Haltung und sein Friedensengagement durch mehrere Auszeichnungen geehrt. D. Jestrzemski

Florian D. Pfaff: „Totschlag im Amt – Wie der Friede verraten wurde“, HWK Verlag, Wassertrüdingen 2008, geb., 203 Seiten, 29,80 Euro


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