19.04.2024

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31.01.09 / Zufall?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-08 vom 31. Januar 2009

Konrad Badenheuer:
Zufall?

Zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe. Klaus Zumwinkel, der seit dem Jahr 2002 967000 Euro Steuern hinterzogen hat, hat den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Es bleibt ein Unbehagen, das sich beim Blick auf die Details zum Ekel verdichtet. Nicht nur die – von der Staatsanwaltschaft bestrittene, aber doch eigentlich offensichtliche – Absprache der Prozeßparteien befremdet. Besonders abstoßend ist, daß weitere 214000 Euro, die Zumwinkel im Jahre 2001 hinterzogen hat, durch eine „Panne“ der Staatsanwaltschaft nicht zur Anklage zugelassen wurden. Die Strafverfolgungsbehörden hätten sich bei der für sie absehbaren Verjährung um drei Tage vertan, will man uns weismachen. So kam es, daß der Hinterziehungsbetrag knapp unter die Millionengrenze fiel, bis zu der gerade noch eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden kann. Kann – wohlgemerkt. Das Gericht hätte angesichts der bereits seit 1986 andauernden Hinterziehung und der von ihm festgestellten „kriminellen Energie“ durchaus auf die (teilweise) Verbüßung der Haftstrafeerkennen können.

Aber soll man bei der „Panne“ der Staatsanwaltschaft, die über Haft oder Freiheit eines immer noch millionenschweren Industriellen entschied, überhaupt an Zufall glauben? Ein anderer, bedrückender Eindruck drängt sich auf. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden könnten ein Stück ihrer Integrität verloren haben. Zumwinkel war übrigens dreist genug, sich nur Stunden nach dem für ihn günstigen Ende auch noch zu beschweren. In dem Verfahren sei gegen Gesetze verstoßen worden, sein Vertrauen in den Rechtsstaat habe gelitten. – Nicht nur seines.


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