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31.01.09 / »Das ist der rechtliche Standard, den wir angemahnt haben« / Auch CDU/CSU-Bundestagsfraktion will »fachgerechte Aufklärung« des Marienburger Massengrabes – v. Gottberg: Großer Fortschritt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-08 vom 31. Januar 2009

»Das ist der rechtliche Standard, den wir angemahnt haben«
Auch CDU/CSU-Bundestagsfraktion will »fachgerechte Aufklärung« des Marienburger Massengrabes – v. Gottberg: Großer Fortschritt

Nach dem Ende des strengen Frostes haben an der Marienburg in Westpreußen unter den Augen der internationalen Presse die Exhumierungsarbeiten wieder begonnen. Bis zu 2037 geborgene Tote melden einzelne Medien, wobei eine breite Berichterstattung eingesetzt hat. Selbst der „Spiegel“ hat nun ausführlich, gut recherchiert und sogar ohne Polemik gegen die Vertriebenen über den grausigen Fund berichtet. Auch die Politik nimmt sich des Themas ansatzweise an. Wie vor einer Woche dargestellt, sind Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes nach Marienburg gereist. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jochen-Konrad Fromme begrüßte den Umstand, „daß junge Polen sich für die Aufklärung dieser Massengräber einsetzen“ als „hervorragendes Zeichen der Versöhnung“. „Die Union“, so Fromme im Namen der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, „tritt für eine schnelle und fachgerechte Aufklärung und eine anschließende würdevolle Bestattung der Opfer ein.“ In seiner Presseerklärung gab er sogar zwei Telefonnummern der polnischen Staatsanwaltschaft an, an die sich Zeugen wenden können: 0048/55/2722-811 und -494. Nach der oft übervorsichtigen Behandlung des Themas „Vertreibungsexzesse“ durch die Politik ist es sicher auch bemerkenswert, nun auf einer Pressemitteilung der CDU gleich den Hinweis auf ein weiteres Massengrab im alten Ostdeutschland zu lesen. Beim Dorf Steinbach nahe Schwiebus seien weitere Skelette gefunden worden, die im Frühjahr exhumiert werden sollen, zitiert Fromme den deutsch-polnischen Verein „Pomost“ (Die Brücke).

Wilhem v. Gottberg, der Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen (LO), hat den offeneren Umgang mit diesem traurigen Erbe der Vertreibung begrüßt. „In der Vergangenheit wurden solche Funde meist wenig beachtet. Klare Hinweise auf Grablagen hatten keine Ermittlungen zur Folge. Mit Erleichterung hat die Landsmannschaft Ostpreußen wahrgenommen, daß im Falle des Marienburger Fundes anders vorgegangen wird“, erklärt v. Gottberg. Das sei ein „großer Fortschritt“ und werde von der Landsmannschaft Ostpreußen begrüßt.

Der Einsatz der Unionsfraktion für „schnelle sowie fachgerechte Aufklärung“ unter Hinweis auf die zuständige Staatsanwaltschaft sei „genau der völkerrechtliche Standard im Umgang mit solchen Funden, den wir seit langem angemahnt haben“, erklärte v. Gottberg und sicherte zu, die Landsmannschaft Ostpreußen werde, wo sie könne, die Ermittlungen unterstützen. Auch wenn die Chance wohl gering sei, noch lebende Täter zur Verantwortung zu ziehen, müsse „zumindest nach ihnen gesucht und der Tathergang aufgeklärt werden“. Wünschenswert sei es zudem, genetische Proben der Gebeine zu entnehmen, um den umgekommenen Menschen mit Hilfe überlebender Angehöriger nach und nach ihre Namen wiedergeben zu können.

„Die Landsmannschaft Ostpreußen befürwortet eine Beisetzung der Marienburger Opfer auf dem Soldatenfriedhof in Danzig. Es müssen nur die Gräber von Zivilisten klar als solche erkennbar und eindeutig von den Soldatengräbern unterscheidbar sein.“ Der LO-Sprecher erinnerte angesichts der positiven Haltung der Unionsfraktion an die einstimmig von allen im Bundestag vertretenen Parteien verabschiedete Resolution vom 23. Juni 1994 über die Rechte von Vertriebenen, Zitat: „Vertreibung jeder Art ist international zu ächten und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Wer vertrieben wurde, hat Anspruch auf die Anerkennung seiner Rechte ...“ LO-Sprecher v. Gottberg: „Was damals anläßlich des Bosnienkrieges auch von SPD und Grünen mitgetragen wurde, muß auch für die deutschen Vertriebenen gelten.“ Das mindeste Recht eines bei der Vertreibung namenlos zu Tode gekommenen sei aber, daß versucht werde, seine Identität zu klären und ihm eine auf Dauer geschützte und würdige letzte Ruhestätte zu geben.         K.B.


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