Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-08 vom 07. Februar 2009
Merkels Lieblingsgedicht Die Preußische Allgemeine und ihr Autor Richard G. Kerschhofer haben immer wieder gestaunt über die einzigartige Karriere, die das nebenstehende Gedicht als angebliches Werk von Kurt Tocholsky in den letzten Monaten gemacht hat. Eine kleine Meldung in der „FAZ“ hat dieser Geschichte nun ein schier unglaubliches „Sahnehäubchen“ aufgesetzt. Bei einer Ausstellungseröffnung in Hannover erklärte Ministerpräsident Wulff vor wenigen Tagen, er habe gleich zweimal einen „falschen Tucholsky“ als solchen entlarven müssen: Erst habe Angela Merkel im vertrauten Kreis ein Gedicht „von 1930“ zur Finanzkrise vorgelesen und dann der Vorstandsvorsitzende des RWE-Konzerns, Jürgen Großmann bei einem Neujahrsempfang. Tatsächlich, so der stellvertretende CDU-Vorsitzende, sei das Gedicht, aber „eine moderne Fälschung“, wie er selbst mit einer Google-Suche habe feststellen können. Eine Rückfrage bei dem Redakteur, der die Meldung verfaßt hatte, bestätigte die Sache. Offenbar sogar mehr als einmal hat die derzeit mächtigste Frau der Welt auf dem Höhepunkt der Finanzkrise gegenüber ihren Gesprächspartnern Kerschhofers geniales Gedicht zitiert. Angela Merkel, Christian Wulff, Jürgen Großmann und alle weiteren Freunde unserer Arbeit haben als Privatleute gegenüber Zeitungen und Internetdiensten einen Vorteil: Solange sie Gedichte nur zu Unrecht als „Fälschung“ bezeichnen oder mit falschem Autornamen vor Zeugen aufsagen, verstoßen sie nicht gegen geltendes Urheberrecht. Anders sieht es aus beim ungekürzten Nachdruck ohne Quellenangabe, wie ihn sich beispielsweise die „Westdeutsche Zeitung“, der „Kölner Stadtanzeiger“ oder die „Nürnberger Nachrichten“ erlaubt haben. Auch die tage- und wochenlange Nutzung auf einer professionell betriebenen Internetseite begründet Ansprüche des Geschädigten, in diesem Falle also der Preußischen Allgemeinen Zeitung und ihrer Herausgeberin, der Landsmannschaft Ostpreußen. Wie im November an dieser Stelle angekündigt, verfolgen wir solche Urheberrechtsverstöße nunmehr konsequent. Inzwischen haben folgende Medien durch Schadenersatzzahlungen, Abdruck von Korrekturmeldungen und/oder Leserbriefen den Urheberrechtsverstoß reguliert: „Westdeutsche Zeitung“, „Augsburger Allgemeine“, „SZ Online“ und „Singener Wochenblatt“. Teilweise eingelenkt haben die „Nürnberger Nachrichten“ und die „Frankfurter Rundschau“, hier sind aber jeweils noch Forderungen anhängig. Besonders stur hat sich die „Zeit“ gestellt, gegen die nun seit wenigen Tagen eine Klage anhängig ist (siehe unten). Die „FAZ“ war so fair, einen Leserbrief über die tatsächlichen Verhältnisse abzudrucken. Außerordentlich korrekt haben sich das „Vatikan Magazin“, „Chemie Technik“ und diverse weitere Medien verhalten. K.B.
Kopfschütteln und Heiterkeit über die »ZEIT« Heiner Heldt, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheber- und Internetrecht, staunte nicht schlecht über seine Kollegen von der Kanzlei „Senfft, Kersten, Nabert & Maier“. Namens der Preußischen Allgemeinen Zeitung hatte er eine korrigierende Folgeberichterstattung sowie 1500 Euro Entschädigung gefordert, nachdem die „Zeit“ auf ihrer Internetpräsenz das bekannte Gedicht ohne Genehmigung der PAZ und zudem mit „Kurt Tucholsky“ als angeblichem Autor wiedergegeben hatte. Doch die Gegenseite bot etwas ganz anderes an: „... erklären wir namens und in Vollmacht unserer Mandantin, daß es diese künftig unterlassen wird, das Gedicht ,Höhere Finanzmathematik‘ im Internet öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen.“ Für den Fall der Zuwiderhandlung, so die Kanzlei, werde die „Zeit Online GmbH“ eine Vertragsstrafe zahlen, die „von Ihrer Mandantschaft“ – also der PAZ – „nach billigem Ermessen festzusetzen ist“. Das anfängliche Kopfschütteln wich großer Heiterkeit, als das Gedicht schon nach wenigen Tagen noch oder wieder bei „Zeit Online“ zu finden war. Bis zuletzt war Kerschhofers Werk dort bei jeder neuen Suche nachweisbar. Statt aber nun schnell zu zahlen, um die mehrfache Peinlichkeit vergessen zu machen, schalteten die Rechtsvertreter des angesehenen Verlages auf stur. Am 22. Januar hat Heldt Klage eingereicht, die Aussichten erscheinen gut. PAZ
Höhere Finanzmathematik Wenn die Börsenkurse fallen, Keck verhökern diese Knaben Leichter noch bei solchen Taten Wenn in Folge Banken krachen, Trifft’s hingegen große Banken, Soll man das System gefährden? Dazu braucht der Staat Kredite, Für die Zechen dieser Frechen Und wenn Kurse wieder steigen, Aber sollten sich die Massen Pannonicus Erstveröffentlichung: Preußische Allgemeine Zeitung, 27. September 2008, S. VI. Alle Rechte vorbehalten, Urheberrechtsverstöße werden konsequent verfolgt. |
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