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18.04.09 / Der Weg durch den Zoll

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 16-09 vom 18. April 2009

Der Weg durch den Zoll

Viele Menschen denken schon jetzt an ihren Sommerurlaub. Der eine oder andere wird wieder in ferne Länder fahren und bei der Heimreise in die Europäische Union für die Daheimgebliebenen landestypische Mitbringsel im Koffer haben.

Manch einer wird sich auch selbst verwöhnen wollen: Eine Flasche von dem köstlichen Wein, den man abends in einem Restaurant am Meer trank, oder ein Glas von dem Honig, der so wunderbar auf der Zunge zerging – wer könnte da schon widerstehen?

Doch nicht alle Mitbringsel werden den Zoll passieren. Das Glas Honig könnte sogar konfisziert werden, sollte sich darin eine Wabe befinden (für Feinschmecker ein Hochgenuß). Die Wabe gilt nämlich als Teil des Bienenvolks, und ihre Einfuhr ist nur mit einem entsprechenden Gesundheitszeugnis erlaubt.

Lebensmittel, die nicht eingeführt werden dürfen, werden beschlagnahmt und auf Kosten des Reisenden fachgerecht vernichtet. Generell unterliegen alle Lebensmittel von Seiten der EU einer Einfuhrkontrolle. So will man nicht zuletzt auch der Verbreitung von Tierseuchen vorbeugen.

Vor allem in Zeiten der Vogelgrippe ist Vorsicht geboten. Geflügelfleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen nicht in die EU eingeführt werden. Darunter fällt sogar das vor dem Heimflug am Flughafen gekaufte Sandwich mit Huhn.

Unter www.zoll.de findet man im Internet nähere Informationen. Dort kann man auch die nützliche Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ herunterladen.       os


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