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02.05.09 / USA: Nur halbherzig für Folterverbot / Das angeblich so »reaktionäre« Preußen war anno 1740 schon weiter – Die CIA folterte auch in Ostpreußen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-09 vom 02. Mai 2009

USA: Nur halbherzig für Folterverbot
Das angeblich so »reaktionäre« Preußen war anno 1740 schon weiter – Die CIA folterte auch in Ostpreußen

Nur halbherzig versucht US-Präsident Barack Obama ein generelles Folterverbot umzusetzen. Einerseits beteuert er, die USA wollten sich künftig strikt an Artikel 5 der UN-Menschenrechtserklärung halten („Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“). Andererseits weicht er einer klaren Definition, was eigentlich Folter ist, nach wie vor aus.

Nach weitverbreitetem Rechtsverständnis sind die „harten Methoden“, mit denen der US-Geheimdienst CIA in Speziallagern wie Guantanamo oder Bagram islamistische Terrorverdächtige „verhörte“, eindeutig als Folter zu bezeichnen. Neben dem sogenannten „Waterboarding“ zählen dazu Dunkelhaft, mehrwöchige Isolation, stundenlanges Verharren in schmerzhaften Körperhaltungen, Schlafentzug und körperliche Mißhandlungen. Ärzte hatten darüber zu wachen, daß den Verhörten keine dauerhaften, also gerichtlich beweiskräftigen Verletzungen zugefügt wurden.

All dies hat das Internationale Rote Kreuz schon vor zwei Jahren in einem Bericht dokumentiert. Dennoch lehnte Obama zunächst eine strafrechtliche Aufarbeitung dieser Foltermethoden ab. Dann beugte er sich dem internationalen Meinungsdruck und kündigte einen Untersuchungsausschuß sowie eventuelle Gerichtsverfahren an. Die Gefolgsleute seines Amtsvorgängers Georg W. Bush leiteten daraus die Gefahr von „Schauprozessen“ ab.

Tatsächlich hatte Bush Anfang 2002 angeordnet, Terrorverdächtige gemäß der oben zitierten Genfer Konvention zu behandeln, also nicht zu foltern. Wenig später aber gab seine damalige Sicherheitsberaterin und spätere Außenministerin Condoleezza Rice der CIA grünes Licht für bestimmte Verhörtechniken, die – so der juristische Trick – nunmehr nicht mehr als Folter gelten sollten.

Bushs Vizepräsident Dick Cheney verteidigte „Waterboarding“ und Isolationshaft damit, daß man mit ihnen „wertvolle Hinweise“ auf geplante Terrorakte erhalten habe. Dem widersprach jetzt aber die renommierte „Washington Post“: Die durch Folter erpreßten Aussagen hätten in keinem einzigen Falle zur Verhinderung eines Anschlags geführt.

Selbst wenn die Regierung Obamas sich zu einer juristischen Aufarbeitung der Vorgänge in Guantanamo und anderen CIA-Lagern aufraffen sollte – einem rechtlich sauberen und lückenlosen Folterverbot wären die USA damit allenfalls einen Schritt nähergekommen. Nach wie vor hinken sie in dieser Frage hinter nahezu allen demokratischen Rechtsstaaten her.

Weltweiter Vorreiter war ausgerechnet das von Anglo-Amerikanern seit Jahrzehnten verteufelte Preußen. Friedrich der Große, der ja nach Lesart der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs ein fürchterlicher Militarist, Reaktionär oder sogar Wegbereiter des Nationalsozialismus war, hatte nämlich in zwei königlichen Erlassen das erste Folterverbot installiert, zunächst 1740 noch mit den drei Ausnahmen Landesverrat, Massenmord und „Majestätsverbrechen“ – was darunter zu verstehen war, hat Seine Majestät allerdings auch vorsichtshalber geheim gehalten, freilich auch nie zur Anwendung kommen lassen – dann 1754 total, ohne jede Ausnahme.

Zuvor hatte schon 1705, also vier Jahre nach Krönung des ersten Königs in Preußen, der Jurist und Rechtsphilosoph Christian Thomasius im seit 1680 brandenburgisch-preußischen Halle fortschrittliche Gedanken „Über die notwendige Verbannung der Folter aus den Gerichten der Christenheit“ entwickelt. Friedrich Wilhelm I., der sogenannte Soldatenkönig, der in Wahrheit ein bedeutender Förderer der Geisteswissenschaften war, griff diese Ideen wohlwollend auf, vermochte es aber noch nicht, ihnen Gesetzeskraft zu verleihen.

Sein Sohn und Nachfolger aber vollendete zügig diesen Teil des geistigen Erbes seines Vaters. Das – zunächst eingeschränkte – Folterverbot war 1740 eine seiner ersten Amtshandlungen. Schon bald folgten die europäischen Mächte dem Vorbild des „Alten Fritz“. 1815 erklärte auch der Vatikan die Folter für abgeschafft, und 1851 war der schweizerische Kanton Glarus auf diesem Wege das europäische Schlußlicht. Hier hatte im Jahre 1782 mit der Enthauptung von Anna Göldi auch die letzte Hexenhinrichtung Mitteleuropas stattgefunden. Von den deutschen Ländern war Coburg-Gotha das letzte, das 1828 die Folter abschaffte.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland findet sich zwar kein ausdrückliches Folterverbot, dieses ergibt sich aber zwingend aus den Artikeln 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und 104 („Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden“). Ferner wurde 1950 mit dem Paragraphen 136a das uneingeschränkte Verbot der Folter in die deutsche Strafprozeßordnung eingeführt. Zudem ist Deutschland durch seinen Beitritt sowohl zur UN-Menschenrechtserklärung (Artikel 5) als auch zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 3) strikt an das Folterverbot gebunden.

Von dieser inzwischen nahezu 270jährigen preußisch-deutschen Menschenrechtstradition sind die Amerikaner auch heute noch weit entfernt. Eines der Folterzentren der CIA befand sich übrigens mitten in Ostpreußen, auf der Militärbasis Alt Keykuth unweit von Ortelsburg, wo auch der polnische Geheimdienst seine Agenten ausbildet. Heute ermitteln polnische Staatsanwälte, wieviel Polens damaliger Präsident Alexander Kwasniewski und Ex-Premier Leszek Miller von diesem Unrecht wußten. Dies berichtet jedenfalls der „Spiegel“ − ohne das Wort „Ostpreußen“ oder auch nur einen deutschen Ortsnamen zu nennen. Hans-Jürgen Mahlitz


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