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16.05.09 / Abrechnung in 20 Jahren / Der Gesetzentwurf zu Bad Banks läßt wichtige Fragen offen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 20-09 vom 16. Mai 2009

Abrechnung in 20 Jahren
Der Gesetzentwurf zu Bad Banks läßt wichtige Fragen offen

Welches Schrottpapier ist „toxisch“, also hoch giftig? Und welches ist lediglich illiquide, weil sich kein Käufer findet? Solche Feinheiten sind noch auszuloten, auch nachdem sich das Bundeskabinett am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung“ befaßt hat. Noch vor der Sommerpause soll der Weg frei gemacht werden für die Einrichtung der Bad Banks, jener Endlagerstätten für wertlose Ramschpapiere. Darin wird Platz sein für Schrott im Wert von zirka 200 Milliarden Euro.

Jedenfalls so ungefähr. Genau vermag noch niemand die Summe zu nennen. Noch nicht einmal die Banken, in deren Büchern der Schrott steht. Sie führen nämlich die gleichen Papiere mit höchst unterschiedlichen Wertangaben. Erst Wirtschaftsprüfer sollen das auf einen gleichen Nenner bringen. Dazu müssen sie den Fundamentalwert errechnen, indem sie den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert um einen Risikoabschlag mindern. Das klingt nach großer Kür der Finanzakrobatik – und ist es auch. Denn der Marktwert dieser Papiere tendiert gegen Null. Niemand will sie. Wäre es anders, müßten sie nicht in einer Bad Bank ausgelagert werden.

Die Bewertung dieser Papiere ist so undurchsichtig, wie es die an-geblichen Wertpapiere waren, als sie noch gehandelt wurden. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß „strukturierte Wertpapiere“ für maximal 20 Jahre ausgelagert werden dürfen. Dabei handelt es sich laut Gesetzentwurf „um Schuldverschreibungen, die im Rahmen komplexer Verbriefungsaktionen entstehen … und in einem volatilen und durch Unsicherheiten geprägten Marktumfeld nur sehr schwer bewertbar und kaum veräußerbar sind“.

Diese Papiere sollen die betroffenen Kreditinstitute mit einem Abschlag von zehn Prozent an sogenannte Zweckgesellschaften übertragen können, deren einziger Zweck darin besteht, den Ballast aus den Büchern der Banken zu übernehmen und sicher wegzuschließen, bis er vielleicht doch einmal wieder etwas wert ist. Oder vollends wertlos, weil die Schuldner nicht mehr zahlen können. McKinsey rechnet für die deutschen Banken mit neuen Abschreibungen von 150 Milliarden Euro bis 2012.

Im Gegenzug erhalten die Banken in der Höhe der ausgelagerten Papiere vom Finanzmarktstabilisierungfonds Soffin Anleihen, deren Rückzahlung der Staat ga-rantiert. Dafür ist „eine marktgerechte Vergütung“ zu zahlen, direkt oder in Aktien. Nach Ablauf von 20 Jahren soll auf dem Schrottplatz abgerechnet werden. Fehlt dann Geld, dürfen die Banken keine Ausschüttungen an die Anteilseigner zahlen. Spätestens das ist der Zeitpunkt, zu dem der Steuerzahler entgegen allen Versicherungen im letztendlichen Risiko steht.

Sollte sich eine Bank mangels Eigenkapital nicht einmal die Auslagerung ihrer Schrottpapiere in die Bad Bank leisten können, steigt der Bund als Aktionär ein. Diese Möglichkeit dürfte sehr theoretisch bleiben. Denn in erster Linie sind es die staatlich kontrollierten Landesbanken und private Banken, bei denen der Staat schon jetzt die Geschäftspolitik mitbestimmt, denen die Bad Bank aus der Not helfen soll.         Klaus J. Groth


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