24.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
23.05.09 / Schwieriger Neuanfang für die Menschenrechte

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-09 vom 23. Mai 2009

Gastbeitrag
Schwieriger Neuanfang für die Menschenrechte
von Alfred-M. de Zayas

Ein neuer Wind weht in Wa-shington. Menschenrechte zählen mehr als während der surrealistischen Bush-Jahre, und auf vielen Ebenen zeigt sich eine Bereitschaft zum Dialog.

George W. Bush hatte den Vereinten Nationen und insbesondere dem Menschenrechtsrat den Rücken gekehrt. Nun sind die USA in dieses Gremium von 47 Staaten gewählt worden, und werden dort wieder eine Rolle spielen. Es geht darum, die Menschenwürde zu schützen, das Prinzip der Gleichheit aller Menschen und damit auch der Gleichheit aller Opfer zu behaupten, denn alle haben unabhängig von Nationalität, Rasse und Religion Anspruch auf unsere Aufmerksamkeit und auf Gerechtigkeit.

Im Juni wird der Menschenrechtsrat zu seiner 11. Sitzungsperiode in Genf zusammenkommen. Wichtig vor allem ist, daß die Vertreter der Vereinigten Staaten dort nicht wie bisher selbstherrlich auftreten, sondern sich offen, konstruktiv, und kooperativ zeigen.

Es gibt viele Erwartungen an Barack Obama. Er genießt Popularität und Zuneigung. Wie lange dieses Plus andauern kann, wird sich zeigen. Sein gutes Ansehen in Sachen Menschenrechte hat bereits „Kratzer“ abbekommen, weil Obama das Lager Guantánamo  bisher nicht, wie versprochen, geschlossen hat. Auch seine Intervention gegen die Veröffentlichung von Folter-Bildern und seine Duldung der militärischen Kommissionen hat seine Glaubwürdigkeit vermindert.

Um glaubwürdig zu sein, müßten die Vereinigten Staaten in allen Situationen gleiches Maß und das Völkerrecht nicht nur nach Belieben anwenden. Dies verlangt Aufrichtigkeit und auch die Bereitschaft, gewaltige Fehler einzugestehen, vor allem im Bezug auf den Kriege im Irak und auf Afghanistan, wo Abertausende Zivilisten getötet worden sind. Ganze Gebiete wurden aus der Luft bombardiert und teilweise auf Jahrzehnte mit abgereichertem Uran verseucht. Keiner kann die willkürlichen Inhaftierungen, die Folter und die illegalen CIA-Flüge rechtfertigen. Die Politik des George W. muß endgültig beendet − und darüber hinaus ihre Konsequenzen beseitigt werden.

Aber Bush Jr. war nicht der erste Präsident der USA, der eine fragwürdige Außenpolitik betrieben hat. Die Vereinigten Staaten haben eine alte Geschichte von Fehlern, Dummheiten und Verbrechen.  Schließlich war die Vertreibung der Deutschen nicht nur Sache der Russen, Polen, Tschechen und Jugoslawen, sondern auch die Verantwortung Roosevelts, der bereits 1942 Beneschs Vertreibungspläne guthieß. Auch meinte Roosevelt, den Krieg durch die gezielte Bombardierung deutscher Städte schneller zu beenden. Doch die Vernichtung von Dresden, Hamburg, Dortmund, Kassel hat das Ende des Krieges kaum beschleunigt − aber bis zu 600000 Zivilisten getötet. Die USA sind auch bisher das einzige Land, das in Hiroshima und Nagasaki Atombomben auf Bevölkerungszentren abgeworfen hat. Und die Flächenbombardierungen in Vietnam, Laos und Kambodscha in den 60er und 70er Jahren kosteten rund vier Millionen Menschen das Leben. Das sind geschichtliche Hypotheken für ein Land, das sich gern als Verfechter der Menschenrechte versteht.

Nun ein paar Vorschläge an Barack Obama − nach seinen ersten 100 Tagen im Präsidentenamt.

Er soll sich mit aller Kraft für eine gerechte Lösung in Palästina einsetzen. Er sollte offiziell die Verbrechen gegen die autochthonen Bevölkerungen in Nordamerika (die sogenannten „Indianer“) anerkennen und Programme einführen zugunsten der Nachkommen der Überlebenden dessen, was in den USA bis heute gern „our Manifest Destiny“ („unsere offenkundige Berufung“) genannt wird. Denn dieses Schlagwort wurde zur beschönigenden Formel für eine Politik der Vernichtung und Vertreibung von etwa zehn Millionen Menschen im Gebiet der heutigen USA. Es gilt, die Opfer Tausender Massaker von den Pequot-Kriegen bis zu „Sand Creek“ und „Wounded Knee“ anzuerkennen und im Namen der USA eine Entschuldigung dafür auszusprechen. Er sollte die Jahrhundertverbrechen der Sklaverei und Ausbeutung der Afro-Amerikaner anerkennen und in vernünftiger Form wiedergutmachen. Obama sollte die US-amerikanischen Aggressionen gegen Hawaii, Mexiko, Kolumbien, Panama, Grenada, Santo Domingo und Kuba als solche bezeichnen.

Er sollte des weiteren offiziell die fürchterlichen osmanischen Massaker an den Armeniern endlich als Völkermord anerkennen, auch wenn hier die USA selbst keine Verantwortung tragen. Verbrechen gegen die Menschheit betreffen eben die internationale Gemeinschaft als ganze. Wer zu ihnen schweigt oder sie verharmlost, erleichtert den direkt Verantwortlichen zumindest das Geschäft.

Obama behauptet, er wolle die Gefängnisse in Guantánamo schließen. Viel zu wenig beachtet wird dabei die Frage der Legalität der US-Präsenz in Guantánamo als solcher. Guantánamo beherbergt den ältesten Marinestützpunkt außerhalb der USA. Die Bucht wurde während des Spanisch-Amerikanischen Krieges 1898 besetzt und ab 1903 aufgrund eines mit Kuba abgeschlossenen Vertrags gepachtet. Der Stützpunkt gehört zu den besten Häfen Kubas und ist mit 118 Quadratkilometern größer als die Insel Manhattan. Dafür zahlten die USA eine jährliche (!) Pacht von zunächst 2000 Dollar, die 1934 auf 4085 Dollar angehoben wurde. Doch Kuba nimmt die Zahlungen nicht mehr an. Seit 1959 hat das Land die Vereinigten Staaten immer wieder aufgefordert, den Stützpunkt zu räumen, da der Pachtvertrag mit Gewalt durchgesetzt worden sei, und solche Verträge haben nach dem modernen Völkerrecht keine Gültigkeit.

Ungeachtet dessen sind vergleichbare Pachtverträge sonst regelmäßig befristet, und die Obergrenze beträgt 99 Jahre, doch Guantánamo wird nun seit 111 Jahren von den USA kontrolliert, davon seit 106 Jahren mit dem erwähnten Vertrag. Es sei daran erinnert, daß die (seit 1903 gleichfalls vertraglich abgesicherte) Besetzung der Panamakanalzone 1977, die britische Besetzung Hongkongs 1997 und die portugiesische Besetzung Macaos 1999 endeten. Die Rückgabe vieler Kolonialgebiete und anderer besetzter Territorien an die rechtmäßigen Hoheitsträger und Völker entsprach den Grundsätzen der Selbstbestimmung und Entkolonialisierung nach dem Zweiten Weltkrieg.

Im Fall Guantánamo jedoch erheben die USA den Anspruch auf ein unbefristetes Pachtverhältnis. Der Vertragstext von 1903 rechtfertigt das kaum, beispielsweise ist dort in Artikel 1 des Vertrags nur die Rede von einer Pacht „für die Zeit, die für die Zwecke einer Bunkerstation und Marinebasis erforderlich ist“. Seit 1959 behauptet Kuba im bilateralen Verhältnis und vor den Vereinten Nationen, daß die Pachtverträge von 1903 und 1934 nach dem modernen Völkerrecht nichtig seien und Guantánamo „illegal und gegen den Willen des kubanischen Volkes besetzt gehalten“ werde. Die Nutzung des Stützpunktes als Lagerzentrum hat Kuba ein neues Argument für seine Rückgabeforderung gegeben. Denn laut Artikel 1 und 2 des Vertrags von 1903 darf das Pachtobjekt ausdrück-lich „zu keinem anderen Zweck“ denn „als Bunkerstation und Marinebasis“ verwendet werden. Nach Artikel 60 der Wiener Konvention über das Vertragsrecht ist ein Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen gegen seine Bestimmungen nichtig. Dieser Fall ist hier wohl gegeben.

 

Prof. Dr. Alfred-M. de Zayas lehrt Völkerrecht in Genf und ist Autor etlicher Standardwerke über das Recht auf die Heimat und die Vertreibung der Deutschen. 2008 erschien von ihm „50 Thesen zur Vertreibung“ (52 Seiten, Verlag Inspiration Un Ltd., www.viul.de, 7 Euro).


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren