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27.06.09 / Fürsorge fehlt / Patientenverfügung: Selbstbestimmung extrem

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-09 vom 27. Juni 2009

Fürsorge fehlt
Patientenverfügung: Selbstbestimmung extrem

Sechs Jahre haben sich die Debatten über gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Patientenverfügung hingezogen, doch eine klare Mehrheit hat es nicht gegeben. 318 der insgesamt 612 im Bundestag vertretenen Abgeordneten entschieden sich für den Vorschlag des SPD-Politikers Joachim Stünker, der den Willen eines Patienten über alles andere stellt.

„Mit dem Stünker-Gesetz können Patientenverfügungen lebensgefährlich werden, denn was sich als Selbstbestimmung anhört, kann als großer Irrtum enden“, warnt die Theologin und CDU-Abgeordnete Julia Klöckner. Denn die Festlegung, daß der schriftlich verfaßte Patientenwille oberste Priorität hat, läßt Art und Stadium, neuesten Forschungsstand und Heilungsmethoden unberücksichtigt.

Es gibt in Deutschland etwa acht Millionen Patientenverfügungen, viele werden zumeist Jahre vor dem Fall ihres schicksalsbedingten Inkrafttretens verfaßt. In diesen Jahren kann sich in der medizinischen Forschung viel ändern. Daher hatten die Unions-Politiker Wolfgang Bosbach und Wolfgang Zöller auch in ihrem Modell auf eine verpflichtende ärztliche Beratung gedrängt. In diesem Fall hätten der Betreuer beziehungsweise Bevollmächtigte des Patienten zusammen mit einem Arzt die Heilungschancen auf die Erkrankung und die Patientenverfügung übertragen müssen. Nach der jetzt beschlossenen Regelung müssen Betreuer und Arzt hingegen nur dafür Sorge tragen, daß die Patientenverfügung durchgesetzt wird. Eine Mißachtung der Patientenverfügung gilt jetzt als Körperverletzung und hat somit rechtliche Konsequenzen für Betreuer und Mediziner.

„Das ist ein Patientenverfügungsverhinderungsgesetz“, bedauert Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer. Die jetzige Endgültigkeit einer Patientenverfügung hat seiner Meinung eine abschreckende Wirkung. Wolfgang Huber, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) kritisiert die zu eng gefaßte Vorstellung von Selbstbestimmung: „Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge stimmt nicht.“             Bel


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