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25.07.09 / Die Schweiz unter US-Druck / »Terror-Bekämpfung« als Todfeind des Datenschutzes

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-09 vom 25. Juli 2009

Die Schweiz unter US-Druck
»Terror-Bekämpfung« als Todfeind des Datenschutzes

Die Eidgenossenschaft ist seit vielen Jahren diplomatische Schutzmachtvertretung der USA in Kuba und im Iran, aber mit den bilateralen Beziehungen der beiden so ungleichen Staaten selbst steht es nicht zum Besten. Schon 1996 war die Schweiz wegen des sogenannten „Nazi-Golds“ und der „nachrichtenlosen Konten“ unter massiven amerikanischen Druck geraten – obwohl diese Themen gar nicht mit den USA zu tun haben. Der später ausgehandelte „Vergleich“ wurde Muster für ähnliche Aktionen gegen Österreich und Liechtenstein, er bewährt sich aber auch bei politischen Forderungen.

Das Grundprinzip ist simpel: Ein Unternehmen, das in den USA Vermögenswerte hat, ist dem Risiko ausgesetzt, von „Opferanwälten“ wegen irgendwelcher Forderungen mit Klagen eingedeckt zu werden, meist aus dem Titel Produkthaftung. Und dabei geht es regelmäßig um Unsummen, jedenfalls für europäische Verhältnisse. Der Beklagte riskiert, selbst wenn er absolut im Recht ist, exorbitante Beträge an Anwälte und letztlich doch auch an deren Klienten zahlen zu müssen. Oder er schließt einen Vergleich und hat Ruhe – es erinnert an Schutzgelderpressung.

Die UBS, die damals mit zwei anderen Schweizer Großbanken „freiwillig“ einen Milliardenbetrag gezahlt hatte – er stand in keinem wie immer gearteten Verhältnis zu den während der Kriegszeit allenfalls erzielten Vorteilen – und die dann im Zuge der Hypothekenkrise noch ein Vielfaches an amerikanische Pleitemacher verlor, steht jetzt neuerlich unter Druck. Diesmal hat die US-Regierung selbst die UBS vor einem Gericht in Miami verklagt: Gefordert wird die pauschale Herausgabe von Kundendaten. Die UBS wäre bereit, mit Rück-sicht auf ihr USA-Geschäft nachzugeben. Doch das würde gegen Schweizer Recht verstoßen, und die Schweizer Regierung hat angekündigt, eine widerrechtliche Datenweitergabe notfalls zu unterbinden.

Die Schweizer Behörden verweisen darauf, dass sie Rechtshilfeansuchen immer nachkommen, wenn es konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen gibt. Aber eine pauschale Datenabschöpfung wäre ein Rechtsbruch und komme  daher nicht in Frage. Vorläufig. Denn das Gericht in Florida kann ruinöse Beugestrafen gegen die UBS verhängen, und was dann? Inzwischen hat der Richter eine Anfrage an die US-Regierung gerichtet, die – in Klartext übersetzt – eine Aufforderung an Washington und Bern zu direkten Verhandlungen ist.

Auch wenn fiskalische Motive der wahre Grund für die Unterminierung des Datenschutzes sind, mit dem Zauberwort „Terror-Bekämpfung“ kann man letztlich alle kleinkriegen, auch die EU: Das europäische Banken-Clearing-System SWIFT wird seit Jahren von den USA angezapft –  widerrechtlich, sagen Kritiker. Jedenfalls wird es deshalb derzeit auf eine neue Version umgestellt, die im Herbst mit einem Rechenzentrum in der Schweiz in Betrieb gehen soll. Nun aber will die EU-Kommission den USA ganz offiziell den Zugang zum neuen System erlauben.     RGK


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