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08.08.09 / Grundgesetz oder Scharia / Religionsfreiheit gibt Freiraum − Islamisches Recht sickert ein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 32-09 vom 8. August 2009

Grundgesetz oder Scharia
Religionsfreiheit gibt Freiraum − Islamisches Recht sickert ein

London, Bradford, Birmingham, Coventry und Manchester haben bereits muslimische Schiedsgerichte, die sich auf die Scharia berufen, weitere Städte sollen folgen. Wie die „Times“ Ende Juli berichtete, würden sogar in fünf Prozent der Fälle nicht-muslimische Personen die Scharia-Gerichte aufsuchen, da dort auch mündliche Absprachen berück-sichtigt werden, was britische Gerichte nicht täten. Die „Daily Mail“ meldete am 28. Juli, dass es nun „endlich“ Kopftücher für weibliche Polizisten passend zur Uniform gebe. Bisher gab es immer Probleme, wenn Polizistinnen in ihrem Dienst Moscheen betreten mussten. „Ich beachte und respektiere die kulturellen und religiösen Praktiken in unserer Gesellschaft“, wurde die Polizistin Jackie Roberts zitiert, die stolz ihr neues 13 Pfund teures Kopftuch präsentierte.

Meldungen wie diese aus Großbritannien würden in Deutschland zu einem Sturm der Entrüstung führen. Die Engländer pflegen auch aufgrund ihrer kolonialen Vergangenheit einen etwas anderen Umgang mit ihren Zuwanderern, was nicht bedeutet, dass bestimmte Entwicklungen nicht auch  bei den Briten Überfremdungsängste entfachen.

Jene Ängste sind auch bei den Deutschen vorhanden, auch wenn der Anteil von Personen mit ausländischem Hintergrund an der Gesamtbevölkerung geringer ist. Dass hierzulande Muslime Tiere schächten oder Eltern aus religiösen Motiven ihre Töchter vom Schwimmunterricht oder Klassenfahrten fernhalten dürfen, sorgt für Unverständnis. Extremfälle, in denen ein Einwanderer, der nach islamischem Recht mehrere Ehefrauen hat, diese beispielsweise laut deutschem Sozialgesetzbuch bei den Rentenanwartschaften auch anerkennt bekommt, führen zu Unmut.

Auch wenn in Deutschland das islamische Recht, die Scharia, natürlich nicht gilt, so können Muslime im Rahmen der im Grundgesetz verankerten Religionsfreiheit vieles gestalten. Da beruhigt es die deutsche Mehrheit nicht, dass fundamentale Werte wie Achtung der Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatsprinzip und Sozialstaatsprinzip mit Ewigkeitsgarantie im Grundgesetz verankert sind. Manche muslimische Traditionen sind aus deutscher Sicht inakzeptabel, verstoßen sogar gegen westliche Werte, werden aber mit Hinweis auf Religionsfreiheit toleriert.

Vor allem die Art und Weise, wie muslimische Eltern über das Wohl und Wehe ihrer sogar schon volljährigen Kinder verfügen, widerspricht der im Grundgesetz im Artikel 2 Absatz 1 zugesicherten freien Entfaltung der Persönlichkeit. Das mit dem westlichen Humanismus historisch gewachsene allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Selbstbestimmung sind dem patriarchalischen Familienverständnis der Muslime fremd. Zwangsehen sind hier nur ein Extrem. Die Motive der Eltern hierfür sind laut der EU-Empfehlung die Verhinderung einer unerwünschten Beziehung des Kindes, Kontrolle über dessen Sexualität, der Wunsch nach wirtschaftlicher Absicherung des Nachwuchses, familiäre Verpflichtungen, Stärkung der Familienbindungen sowie „Familienehre“ und „Tradition“.            Bel


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