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15.08.09 / Einig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-09 vom 15. August 2009

Wilhelm v. Gottberg:
Einig

Es kommt nicht so oft vor, dass die ostdeutschen (reichsdeutschen) Landsmannschaften der Ostpreußen, Westpreußen, Pommern und Schlesier eine Entscheidung der Politik einmütig ablehnen. Es geht um die Empfehlung des Bundesinnenministeriums an die Meldebehörden in Deutschland, in die Ausweispapiere derjenigen, die nach dem 2. August 1945 in den Ostprovinzen des früheren Deutschen Reiches geboren wurden, als Geburtsland zukünftig Polen, Russland oder Litauen einzutragen.

Diese Empfehlung, da sind sich die Landsmannschaften einig, ignoriert alle Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Zugehörigkeit des historischen Ostdeutschlands zu Deutschland bis 1992. Sie negiert auch die Berliner Viermächteerklärung der Siegerstaaten vom Juni 1945, wonach Deutschland als Ganzes (einschließlich seiner Ostprovinzen) fortbestehe.

Doch schon 1990, bei den Verhandlungen zum 2+4-Vertrag, forderte der damalige polnische Außenminister Skubiszewski, dass der Übergang der Oder-Neiße-Gebiete an Polen auf den 2. August 1945 (Ende der Potsdamer Konferenz) festzulegen sei. Die Bundesregierung hat sich damals geweigert, dies zu akzeptieren. Es liegt auf der Hand, die Anerkennung der Sichtweise Polens zum Gebietsübergang würde das polnische Problem der Vertreibung der Deutschen aus ihrer Heimat sowie alle im Raum stehenden Entschädigungsdebatten in letzter Konsequenz gegenstandslos machen. Die Umsetzung der Schäuble-Empfehlung würde indirekt die Anerkennung der polnischen Auffassung zum Gebietsübergang bedeuten. Das kann nicht sein. Die Empfehlung des BMI ist zu kassieren.


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