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15.08.09 / EU einig über Entschädigung / Sudetendeutsche fordern gleiches Recht für Vertriebene

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 33-09 vom 15. August 2009

EU einig über Entschädigung
Sudetendeutsche fordern gleiches Recht für Vertriebene

Zum Abschluss seiner EU-Ratspräsidentschaft haben sich die Tschechische Republik und 45 andere Staaten in der Erklärung von Theresienstadt auf die Rückgabe beziehungsweise Entschädigung des Eigentums geeinigt, das Juden vom NS-Staat weggenommen worden ist. Sollten die Opfer nicht mehr leben, sollen die Nachfahren in den Genuss der Wiedergutmachung kommen. In jenen Fällen, wo sich weder Opfer noch Nachkommen finden lassen, sollen die Erträge des Eigentums in einen Fonds fließen, aus dem Shoa-Opfer unterstützt sowie Aufklärungs- und Bildungsarbeit über die Judenverfolgung und -ermordung finanziert werden soll. Im ehemaligen Konzentrationslager Theresienstadt soll ein europäisches Institut für das Vermächtnis des Holocaust mit Experten aus ganz Europa eingerichtet werden.

Gerhard Zeihsel, Bundesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ), zeigte sich erfreut über die Erklärung von Theresienstadt. Es sei aus Sicht der von ihm vertretenen Opfergruppe erfreulich, dass es in der Europäischen Union scheinbar eine Einstellungsänderung zu Eigentumsfragen gäbe, nachdem bisher – zumindest bei Restitutionsfragen altösterreichischer Vertriebener – seitens der EU immer auf die Zuständigkeit der einzelnen Staaten verwiesen worden sei.

In diesem Zusammenhang erinnerte Zeihsel an die Besitzungen des Deutschen Ordens in der Tschechoslowakei, die während des Zweiten Weltkrieges erst durch NS-Behörden beschlagnahmt und nach dem Kriegsende dann auf Grundlage der Benesch-Dekrete von tschechoslowakischen Behörden als „deutsches Eigentum“ enteignet worden seien. Und das, obwohl es sich beim Deutschen Orden um keine NS-Anhänger gehandelt habe, denn sonst wären die Besitzungen nicht eingezogen worden.

Wenn nicht mit zweierlei Maß gemessen werde, so Zeihsel optimistisch, würden wohl bald auch EU-Vertreter für die Restitution ehemaligen altösterreichischen Eigentums zusammentreten – es könnte ja diesmal in Wien sein.

Zeihsels Vorschlag ist konsequent, denn die Gleichheit und hier vor allem die Rechtsgleichheit ist ein hohes Ideal der Aufklärung. Allerdings ist dort, wo moralische Überheblichkeit herrscht, die Doppelmoral meist nicht fern. Und so wird denn auch zu Recht der westlichen Wertegemeinschaft aus anderen Kulturkreisen der Vorwurf des „double standard“ gemacht. Es ist zu befürchten, dass auch diesmal wieder mit zweierlei Maß gemessen wird. Denn alle (Opfergruppen) sind gleich, nur einige sind gleicher.    M.R.


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