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22.08.09 / Wenig Mitsprache / Lissabon-Begleitgesetz: Der Einfluss des Bundestages in Sachen EU bleibt begrenzt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-09 vom 22. August 2009

Wenig Mitsprache
Lissabon-Begleitgesetz: Der Einfluss des Bundestages in Sachen EU bleibt begrenzt

Die Handschrift der CSU beim überarbeiteten EU-Begleitgesetz ist kaum erkennbar. Dabei hatte sie nach dem unerwarteten Erfolg der Verfasssungsklage ihres Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (und der Linkspartei) gegen den Lissabon-Vertrag und das EU-Begleitgesetz zunächst sehr viel gefordert.

Einen engagierten 14-Punkte-Katalog zum EU-Begleitgesetz hatte die CSU gleich nach dem Urteil erarbeitet, der selbst den eigenen Europa-Abgeordneten zu weit ging. EU-Kritiker wie EU-Befürworter, die die Sorge teilten, der Bundestag werde Stück für Stück von den Entscheidungsgremien der EU entmachtet, konnten jedoch wieder hoffen. Doch bei Redaktionsschluss sah es so aus, dass die CSU nur einen Punkt durchsetzen könnte: die stärkere Fürsprache für kommunale Interessen in Brüssel.

Die wirklich elementaren Punkte hatten CDU und SPD mit dem Hinweis auf den einzuhaltenden Zeitplan und die bevorstehende Bundestagswahl Stück für Stück ihrer Schwesterpartei abgehandelt. Zwar muss die Bundesregierung die Mitglieder des Bundestages über EU-Empfehlungen und

-Richtlinien informieren, und dieser darf auch Stellung dazu nehmen, doch im Falle von „wichtigen“ außen- oder integrationspolitischen Gründen darf die Regierung den Bundestag ignorieren. Die CSU hatte wenigstens noch versucht, aus den „wichtigen“ Gründen „zwingende“ Gründe zu machen, doch selbst diese Formulierung bekam sie nicht gegen CDU und SPD durchgesetzt. Auch die Forderungen nach Europaplebisziten und die Idee, das Verfassungsgerichtsurteil den anderen EU-Staaten als völkerrechtlich verbindliche Interpretation des Lissabon-Vertrages zuzuschicken, wurden abgelehnt. Der Wunsch, als Musterschüler unter den EU-Staaten dazustehen, war bei den Verhandlungspartnern brennender als der Wille, die Rechte der Bürger zu stärken.

Am Donnerstag und Freitag wurde die überarbeitete Fassung den Fraktionen aller im Bundestag vertretenen Parteien vorgelegt. Rebecca Harms von den Grünen wies bereits im Vorfeld im „Deutschlandfunk“ darauf hin, dass die Mitglieder des Bundestages selbst die bisherigen Rechte zu europäischen Themen nicht genügend nutzen würden. „Sie lassen die weitgehend ungenutzt, und da das viel Arbeit macht, sich in die europäische Gesetzgebung einzumischen, denke ich, wird man richtige Prioritäten setzen.“ Eine stärkere öffentliche Debatte über Europa-Themen wäre aber wünschenswert, da sich nur so die Menschen mehr mit der EU identifizieren würden, so Harms.

Am 26. August ist die erste Lesung, am 8. September bereits die Schlussabstimmung über das neue EU-Begleitgesetz vorgesehen. Da sich das Interesse vieler Abgeordneten an EU-Themen in Grenzen hält, werden wohl bis dahin keine grundsätzlichen Veränderungen am Gesetz mehr erfolgen. Die Sorge, dass die EU sich zu sehr in nationale Belange einmischt und somit das eigene Parlament entmachtet, ist offenbar in der Bevölkerung weiter verbreitet als bei den von ihr gewählten Volksvertretern.

Da der Lissabon-Vertrag und das Begleitgesetz, so die einhellige Meinung in Bundestag und Bundesrat, rechtzeitig vor der Bundestagswahl und dem irischen Referendum über den EU-Vertrag am 2. Oktober unterschrieben in Rom vorliegen müssen, bleibt keine Zeit für weitere Debatten.    Rebecca Bellano

Foto: Einfluss erodiert: Der Bundestag darf noch mahnen, aber nicht mehr entscheiden, wenn ihm eine EU-Vorgabe widerstrebt.


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