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29.8.09 / Datenstreit beigelegt / Staatsvertrag zwischen Washington und Bern löst UBS-Zwist

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-09 vom 29. August 2009

Datenstreit beigelegt
Staatsvertrag zwischen Washington und Bern löst UBS-Zwist

Der Streit zwischen den USA und der Schweiz um die Offenlegung von Kundendaten der Schweizerischen Großbank UBS ist beigelegt. Vorerst, denn die Kompromisslösung bietet Ansatzpunkte zum „Nachstoßen“, und sie bezieht sich nur auf die UBS, schließt also Verfahren gegen andere Banken nicht aus. Die Affäre hat teils erwartete, teils überraschende Folgewirkungen.

Die Causa UBS besteht eigentlich aus drei nicht zusammenhängenden Bereichen, die aber in der öffentlichen Wahrnehmung vermengt werden – was sich auch politisch instrumentalisieren lässt: Da war vor Jahren die Kampagne gegen die Schweiz und speziell die Banken im Zusammenhang mit der Kriegszeit. Im Herbst 2007 brach dann die amerikanische Hypotheken-Krise aus, durch welche die UBS so schwere Verluste erlitt, dass sie nur mittels Staatshilfe gerettet werden konnte. Und im Juni 2008 eröffneten die US-Behörden ein Verfahren gegen die „waidwunde“ Bank – oder genauer gesagt, gegen deren US-Tochter wegen „Beihilfe zum Steuerbetrug“. Gefordert wurde die Preisgabe von Kundendaten, was aber Schweizer Gesetze verletzt hätte.

Ausweg ist nun ein Staatsvertrag zwischen Washington und Bern. Damit bleibt das Schweizer Bankgeheimnis pro forma intakt, und das Verfahren gegen die UBS wird eingestellt. Statt der ursprünglich geforderten Daten von 52000 Kunden dreht es sich jetzt nur um 4450 Fälle, vielleicht aber insgesamt um 10000. Jeder einzelne Fall wird im Amtshilfeverfahren abgewickelt, und 500 müssen innerhalb der nächsten drei Monate abgeschlossen sein. Eine Personalaufstockung ist erforderlich, und ungewiss  bleibt, wie viele Fälle in Berufungsinstanzen gehen und wie sich die Verzögerungen auf das Abkommen auswirken werden, denn in diesem ist das nicht geregelt.

Die Kriterien, nach denen die Fälle ausgewählt werden, bleiben bis 23. September geheim, damit möglichst viele US-Anleger verunsichert werden und in der Hoffnung auf mildere Strafen Selbstanzeigen tätigen. Tatsächlich verzeichnen die US-Steueranwälte einen Ansturm von UBS-Kunden. Beachtung fand die Bemerkung eines New Yorker Anwalts, der 250 dieser Klienten betreut, dass rund die Hälfte davon Holocaust-Überlebende oder deren Erben seien. Auch israelische Medien berichten, dass es unter den von US-Fahndern anvisierten UBS-Kunden „viele“ solcher Fälle gebe, wobei es sich meist um uralte Kundenbeziehungen handle.

Eine Überraschung ganz anderer Art war, dass sich die Schweiz prompt nach der Einigung mit den USA wieder aus der UBS zurückzog – mit einem Ergebnis, vom dem die an Bankenhilfe-Paketen würgenden Finanzminister anderer Länder nur träumen können: Die Eidgenossenschaft nützte das Recht, ihre Anteile an der Pflicht-Wandelanleihe, die von der UBS im Zuge der Sanierung begeben worden war, in Aktien einzulösen und diese zu verkaufen – mit einem Nettogewinn von 800 Millionen Euro. Ein Staat als erfolgreicher „Optionenhändler“! Die „Neuer Zürcher Zeitung“ rechnet vor, dass dies – auf das eingesetzte Kapital gerechnet – einer Rendite von 30 Prozent entspreche. Der Gewinn wird übrigens zur Schuldentilgung verwendet.            RGK


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