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19.09.09 / Eng begrenzte Mitsprache / Bundestag und Bundesrat nicken geänderte EU-Begleitgesetze ab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-09 vom 19. September 2009

Eng begrenzte Mitsprache
Bundestag und Bundesrat nicken geänderte EU-Begleitgesetze ab

Erst kürzlich hat der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler die Politik der Europäischen Union als „Zwangsbeglückung“ bezeichnet. Wie das Urteil des Verfassungsgerichtes über die Begleitgesetze des Lissabon-Vertrages verdeutlichte, bergen Formulierungen wie „Vertiefung der Integration“ die Gefahr der Entmachtung des deutschen Parlaments. Die Überarbeitung dieser Gesetze sollte eine weitere Zwangsbeglückung der Deutschen durch die EU selbst und auch durch die deutsche Bundesregierung vorbei an Bundestag und Bundesrat reduzieren.

Nun ist das überarbeitete Gesetzespaket verabschiedet. Die Abgeordneten unter der Reichstagskuppel hatten weitgehend für die vorgelegten Änderungen votiert. Nur die Linkspartei stimmte dagegen und stichelte dabei mit Willy Brandts Zitat „Mehr Demokratie wagen“ gegen die SPD. In den Augen der Linken bringt der Lissabon-Vertrag nicht das von allen anderen Parteien in Aussicht gestellte Mehr an Demokratie in Europa. „Die Linke“ hatte genau wie Peter Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht gegen „Lissabon“ geklagt. Doch während Gauweiler mit den erweiterten Rechten für Bundestag und Bundesrat zufrieden ist, gehen die Änderungen der Linkspartei noch nicht weit genug.

Für Laien ist auch das neue Beziehungsgeflecht zwischen Brüssel, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat nur schwer zu verstehen. Doch die Formulierung „Integration“ ist nun treffender, da Parlament und Länderkammer nach dem Druck aus Karlsruhe jetzt in die Entscheidungsfindung aus Brüssel integriert werden können. So ist etwa das entworfene Szenario, dass die Bundesregierung in Brüssel den Übergang zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigung und damit das Ende der eigenständigen nationalen Verteidigung ohne Zustimmung des Parlaments hätte beschließen können, hinfällig geworden.

Im Grunde ist es erstaunlich, dass der Bundestag der ersten Fassung der Begleitgesetze zugestimmt hatte, denn wie eine der PAZ vorliegende Aufstellung eines Rechtsanwaltes zu dem Gesetzespaket belegt, war in der ersten Version für zahlreiche Beschlusssachen keinerlei Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat vorgesehen. Allenfalls begrenzte Ablehnungsrechte waren vorhanden, bei manchen Details war die Mitsprache überhaupt nicht geregelt. Und auch wenn jetzt von den Klägern zahlreiche Rechte erstritten wurden, bleibt die Frage, inwieweit das deutsche Parlament diese auch nutzen wird, da es doch zuerst kein Interesse daran gezeigt hatte.

Auch ist noch offen, wie der Hinweis, dass die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland bindend sind, den anderen EU-Partnerstaaten mitgeteilt werden soll. Die CSU hatte sich eine schriftliche Festlegung dieses Zusatzes gewünscht, doch die SPD unterstellte der Partei sofort „nationales Denken“. Zusammen mit der Linkspartei würde die CSU eine „antieuropäische Allianz“ bilden. „Es ist besser, mit Außenseitern das Grundgesetz zu verteidigen als mit den Volksparteien das Grundgesetz zu brechen“, konterte Gauweiler, und die CDU bot den Streithähnen den Kompromiss an, sie wolle mündlich den von der bayrischen Schwesterpartei gewünschten Zusatz vortragen. Ob dies jedoch im Rahmen einer offiziellen EU-Veranstaltung mit anderen Regierungschefs oder am Rande eines Arbeitsgruppentreffens geschehen soll, ist ungewiss.   Bel


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