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19.09.09 / Im Schoß der roten Justiz / Von Harald Fourier

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-09 vom 19. September 2009

Im Schoß der roten Justiz
Von Harald Fourier

Kennen Sie die Saal-Theorie? Sie geht so: Unsere Volksvertreter durchlaufen verschiedene Säle (Kreißsaal, Hörsaal), bis sie im Olymp aller Politiker, dem Plenarsaal, angekommen sind, was ihnen ein ordentliches Einkommen verschafft.

Der Weg dahin ist manchmal steinig. Viele  Nachwuchs-Politiker nutzen schon die Zeit im Hörsaal, um sich auf ihre spätere Karriere vorzubereiten. Hochschulpolitik ist zwar nur das Steckenpferd einer winzigen Minderheit der Studenten, aber dafür müssen es alle        bezahlen. Denn wer an einer deutschen Uni eingeschrieben ist, der muss regelmäßig einen staatlicherseits festgelegten Geldbetrag an den Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) bezahlen, der darüber verfügen kann.

Der Studentenrat der Berliner Humboldt-Universität hat einen sechsstelligen Etat. Vor zehn Jahren hat der AStA davon 3000 Euro als Spende an die „Rote Hilfe e. V.“ weitergeleitet. Bei der „Roten Hilfe“ handelt es sich um einen Verein, der sich für inhaftierte    Linksextremisten, zum Beispiel verurteilte RAF-Terroristen, starkmacht. Andere Zuwendungen flossen an Anti-Bundeswehr-Aktionen oder an eine Kampagne für  „Freiheit in Kurdistan“. Mit der Hochschule an sich hatten diese Vereinealle nichts am Hut.

Einige Stundenten haben damals dagegen geklagt und gewonnen. Der AStA durfte sich danach nicht mehr „allgemeinpolitisch“ betätigen, sondern musste sich auf dieHochschule beschränken. Jedoch: Der linke AStA dachte nicht daran, sich an das Urteil zu halten. Also gingen die Spenden und dasallgemeinpolitische Engagement munter weiter. 2001 und 2002 wurde der AStA deswegen zu sehr hohen Ordnungsgeldern verurteilt (über 20000 Euro).

Die „Studierendenregierung“ wehrte sich mit Händen und Füssen gegen die Strafe und zog bis vors Bundesverfassungsgericht. Die Strafe wurde vom zuständigen BerlinerVerwaltungsgericht deswegen nicht eingetrieben, was eine unübliche Praxis ist. Karlsruhe hat bis heute nicht entschieden. Die Berliner Justiz war dafür umso schneller: Weil der Vorgang nach zehn Jahren verjährt sei, wurde die Sache eingestellt. Das finanziell gebeutelte Land Berlin hat auf  Tausende von Euros verzichtet, obwohl die klagenden Studenten jahrelang alle Prozesse gegen den AStA gewonnen hatten.

Die Nachwuchspolitiker aus dem  Studentenparlament haben wieder eine Lektion gelernt: Wer die Justiz auf seiner  Seite hat, der kann auch auswegloseSituationen einfach aussitzen, selbst wenn man gerichtsnotorisch im Unrecht ist.


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