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10.10.09 / Prozessauftakt verzögert / Mutmaßlicher Massenmörder will mehr Zeit zum Aktenstudium

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 41-09 vom 10. Oktober 2009

Prozessauftakt verzögert
Mutmaßlicher Massenmörder will mehr Zeit zum Aktenstudium

Radovan Karadzic ist eine Symbolfigur der Vertreibungsverbrechen im zerfallenden Jugoslawien der neunziger Jahren. Seit dem 30. Juli 2008 befindet sich der frühere bosnische Serbenführer im Gewahrsam des Internationalen Gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag, doch die Eröffnung seines Prozesses hat sich nun erneut verzögert.

Am Dienstag entschied das Gericht, dass die lange vorbereitete Hauptverhandlung „wegen Verfahrensproblemen“ nicht vor dem 21. Oktober und möglicherweise erst noch etwas später beginnen könne. Dies teilte der Vorsitzende Richter O-Gon Kwon, ein Südkoreaner, bei einer weiteren Anhörung des Falls mit. Hauptgrund für die Verzögerung ist, dass die Berufungskammer des Uno-Kriegsverbrechertribunals noch nicht über einen Antrag Kara-dzics entschieden hat, die Prozesseröffnung sogar um zehn Monate zu verschieben. Der 64-Jährige, der sich mit Beratern selbst verteidigt, verlangt mehr Zeit, um Akten studieren zu können.

Karadzic gilt als  Hauptverantwortlicher für das Massaker an mehr als 7400 bosnischen Muslimen Mitte Juli 1995 in der einstigen muslimischen Enklave Srebrenica im Osten Bosniens, das damals noch als „UN-Schutzzone“ galt. Die Anklage gegen den Ex-Präsidenten der Republika Srpska lautet auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit in elf Fällen. In zwei Fällen ist laut Staatsanwaltschaft sogar der Tatbestand des Völkermordes erfüllt.

Völkermorde und Verbrechen gegen die Menschheit sind laut Völkerrecht unverjährbar, die durch sie geschaffenen Fakten dürfen nicht anerkannt werden. Die Prozesse um die Vertreibungen in Ex-Jugoslawien, bei denen knapp 100000 Menschen ums Leben kamen, gelten als juristische Bestätigung dafür, dass auch die Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg ein unverjährbares Verbrechen ist.     K.B.


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