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05.12.09 / Vater des Grundgesetzes

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-08 vom 05. Dezember 2009

Vater des Grundgesetzes

Als humanistisch gebildeter Staatsrechtler war Carlo Schmid geradezu prädestiniert zum Vater des „Grundgesetzes“, ein Begriff, der übrigens ihm zugeschrieben wird. Im Gegensatz zu seinem Parteifreund Kurt Schumacher war Schmid ebenso wie seinem parteipolitischen Gegner Konrad Adenauer die (west-)europäische Einigung im Allgemeinen und die deutsch-französische Freundschaft im Besonderen ein Herzensanliegen. Das verwundert kaum, war Schmid doch ein Deutsch-Franzose. Am 3. Dezember 1896 kam der Sohn eines schwäbischen Privatgelehrten und einer Französin aus adeliger Familie im südfranzösischen Perpignan zur Welt.

1908 zog die Familie nach Stuttgart. Hier beteiligte sich der Junge an einem urdeutschen Phänomen, dem Wandervogel. Auch meldete er sich 1914 als Kriegsfreiwilliger. Bei Verdun kämpfte er gegen seine ehemaligen Landsleute. Ab 1919 studierte er in Tübingen Rechts- und Staatswissenschaften. Mit besten Examina in der Tasche stand ihm die Welt offen. Nach einer Tätigkeit als Anwalt und Richter fand er schließlich zur Wissenschaft. Die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten beendet jedoch den weiteren Aufstieg des NS-kritischen Privatdozenten. Während des Krieges beriet er als Wehrmachtsangehöriger die deutsche Oberfeldkommandantur in Ryssel (Lille) in juristischen Fragen.

Schmid verhielt sich frankreichfreundlich und nach dem Krieg machten ihn die Franzosen zum Präsidenten des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns. Nie zuvor und nie danach hatte er eine solche Macht. Sie endet mit der Demokratisierung und Parlamentarisierung seiner Heimat, denn Schmid hatte sich nach dem Krieg für die Mitgliedschaft in der SPD entschieden und die war in Deutschlands Südwesten schwach.

Schmid wird nun zusehends überregional und zonenübergreifend aktiv. Er beteiligt sich intensiv an der aufkommenden Verfassungsdiskussion und wird Vorsitzender der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Rat sowie Vorsitzender des Hauptausschusses. Auf seine Initiative geht das konstruktive Misstrauensvotum zurück.

Nach der Gründung der Bundesrepublik bleiben Schmid seinem Intellekt angemessene Ämter in Bonn versagt, da seine Partei zur Opposition verdammt zu sein scheint. Bei der Wahl zum Bundespräsidenten scheitert er 1959 gegen den CDU-Kandidaten Heinrich Lübke. 1966 wird die SPD endlich Regierungspartei und er endlich Bundesminister.

Man kann es durchaus als tragisch bezeichnen, dass der Machtgewinn der SPD mit einem Machtverlust Schmids innerhalb der Partei einherging. So war er im Kabinett Kiesinger „nur“ für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder zuständig. Und als seine Partei 1969 Kanzlerpartei wurde, war er überhaupt nicht mehr im Kabinett. 1970 flog er gar aus dem Parteivorstand seiner SPD. 1972 verzichtete er auf die Verteidigung seines Bundestagsmandates. Sieben Jahre später, genauer am 11. Dezember 1979, also vor 30 Jahren, starb er in Bonn.   Manuel Ruoff


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