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23.01.10 / Blockade gegen das Recht / Staatsrechtler Murswiek: Regierung darf Steinbach nicht ablehnen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-10 vom 23. Januar 2010

Blockade gegen das Recht
Staatsrechtler Murswiek: Regierung darf Steinbach nicht ablehnen

Immer neue Runden dreht das Karussell des Streits um die Berufung von Erika Steinbach. Vor wenigen Tagen wies der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek darauf hin, dass der Bundesregierung gar kein Recht zustehe, eine vom Bund der Vertriebenen benannte Person nicht in den Stiftungsbeirat zu bestellen. Dies folge aus dem Gesetzestext, der besagt, die benannten Personen „werden“ durch die Regierung „bestellt“. Von „können“ oder „sollen“ sei nicht die Rede, so Murswiek sinngemäß in der „FAZ“. Hätte der Gesetzgeber der Regierung ein „Auswahlermessen“ einräumen wollen, hätte der den betreffenden Institutionen nicht das Recht einräumen dürfen „Mitglieder“ zu „benennen“, sondern nur „Kandidaten“ für die Mitgliedschaft „vorzuschlagen“. Auch nenne das Gesetz keinerlei Gründe, weswegen die Bundesregierung die Bestellung eines benannten Mitglieds verweigern dürfe. Sein Fazit: „All dies spricht gegen ein politisches Entscheidungsrecht der Bundesregierung“.

Das zweistufige Benennungsverfahren sei aber auch nicht als reiner Formalakt zu verstehen. Nach Lage der Dinge kämen aber nur „persönliche Eignungsmängel in Frage, die so gravierend sind, dass sie das benannte Mitglied als schlechthin ungeeignet zur Mitarbeit an der Verwirklichung der gesetzlichen Aufgaben der Stiftung erscheinen lassen. Zu denken wäre etwa an eine Vorstrafe wegen Volksverhetzung...“

Während Frau Steinbach erneut erklärte, notfalls gegen die Bundesregierung klagen zu wollen, hat der Jurist Murswiek die Rechtslage „um zwei Ecken herum“ in einen Trick für Westerwelle umgedeutet. Dieser könne „sich aus seiner Selbstumklammerung befreien, indem er seinen polnischen Gesprächspartnern erklärt, er würde ja gerne Frau Steinbach verhindern, aber rechtlich sei das nicht möglich“.            K.B.


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