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06.02.10 / Preußen führte 1788 das Abitur ein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-10 vom 06. Februar 2010

Preußen führte 1788 das Abitur ein

Friedrich der Große machte 1771 den Schlesier sowie Geheimen Staats- und Justizminister Karl Abraham Freiherr von Zedlitz und Leipe auch zum Minister für das geistliche Departement in Kirchen- und Schulsachen. 1788 führte der Anhänger der Lehren Kants das Abiturreglement ein. Hatten bisher Universitäten die Hochschulberechtigung ihrer Studenten selbst prüfen müssen, führte Preußen mit dem Abitur als erster deutscher Staat eine Hochschulzugangsberechtigung ein. Doch damit waren für deren Erlangung noch keine allgemeinen Standards vorgeschrieben. Hierfür setzte sich Wilhelm von Humboldt massiv ein. Der Mitbegründer der 1810 ihren Lehrbetrieb aufnehmenden heutigen Humboldt-Universität zu Berlin strebte eine Vereinheitlichung der verbindlichen Reifeprüfung an. 1812 wurden Prüfungen in den alten Sprachen Latein und Griechisch sowie in Deutsch, Mathematik und den „historischen Fächern“ sowie Französisch und Naturlehre obligatorisch.

Allerdings war es in Preußen noch lange möglich, durch Eingangsprüfungen an den Universitäten auch ohne Abitur zu studieren. Da vor allem Söhne aus adligem oder vermögendem Haus Privatunterricht hatten, nutzten sie diese Alternative. Doch der preußische König Friedrich Wilhelm III. verlangte ab 1834, dass alle potenziellen Studenten eine „Maturitätsprüfung“ absolvieren müssen, da nur so zu prüfen sei, „ob der Abiturient den Grad der Schulbildung erlangt hat, welcher erforderlich ist, um sich mit Nutzen und Erfolg dem Studium eines besonderen wissenschaftlichen Faches widmen zu können“. Genau wie das Studium war auch das Abitur bis 1896 eine reine Männersache. Bel


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