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13.02.10 / Fracksausen in Dresden / 7000 Polizisten sollen in der Elbmetropole den Zusammenprall rechter und linker Extremisten verhindern

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-10 vom 13. Februar 2010

Fracksausen in Dresden
7000 Polizisten sollen in der Elbmetropole den Zusammenprall rechter und linker Extremisten verhindern

Zum 65. Jahrestag der sinnlosen Zerstörung der Stadt am 13./14. Februar 1945 droht ein Zusammenstoß rechts- und linksradikaler Demonstranten. Die Verantwortlichen in der Stadt und linke „Gutmenschen“ haben durch mehr als ungeschicktes Taktieren Gratiswerbung für den womöglich größten Aufmarsch von Rechtsradikalen in Europa seit Jahrzehnten gemacht.

Niemand kann den Verantwortlichen in Dresden vorwerfen, ihnen wäre die Zerstörung des legendären „Elbflorenz“ vor nunmehr 65 Jahren gleichgültig oder es gäbe kein angemessenes Gedenken für die unzähligen Toten: Anders als in vielen anderen im Luftkrieg zerstörten deutschen Städten hat sich in Dresden eine Gedenkkultur entwickelt. Unter Mitwirkung von Vertretern aus Großbritannien und den USA, darunter sogar ehemaligen Bomberpiloten, hat dieses Gedenken einen eindrucksvoll völkerverbindenden Charakter gewonnen.

Und doch ist es weit rechts stehenden und auch rechtsradikalen Kräften seit der friedlichen Revolution von 1989 gelungen, das Gedenken an diesen Luftangriff zu einem festen Termin im Kalender  ihrer Demonstrationen zu machen. Unvergessen ist das Gruppenbild der drei rechten Anführer Franz Schönhuber (Republikaner), Gerhard Frey (DVU) und Udo Voigt (NPD) vom 13. Februar 2005. Eine „Einheitsfront“ an der äußersten Rechten schien sich abzuzeichnen. Die hat dann zwar nicht lange gehalten, doch die Teilnehmerzahlen des alljährlichen Dresden-Gedenkens von Rechtsaußen sind weiter gestiegen.

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 6700 Demonstranten, in diesem Jahr werden bis zu 10000 Mitglieder und Sympathisanten von NPD, DVU und weiteren Gruppen am rechten Rand erwartet – es könnte der größte „rechte“ Aufmarsch in Europa seit Jahrzehnten werden. Ihre Slogans schwanken zwischen ziemlich geschmackloser Polemik gegen den damaligen „Bombenholocaust“ und eher banalen Parolen wie „Nie wieder Bombenterror“.

Fragt man nach den Ursachen der steigenden Teilnehmerzahlen der rechten Umzüge, dann landet man mitten in den Peinlichkeiten des bundesdeutschen „Kampfes gegen Rechts“. Das legitime Ziel, der NPD eine Bühne zu entziehen, wurde mit so wenig Verstand verfolgt, dass am Ende immer wieder Gratiswerbung für die Rechtsaußen daraus wurde.

Dass die offiziellen Gedenkveranstaltungen sich auch von demjenigen Teil der „Rechten“ schroff abgrenzen, der noch klar innerhalb des Verfassungsbogens steht, ist vielleicht organisatorisch nicht zu vermeiden. Problematischer ist die fehlende Grenzziehung zu Linksextremisten. Es gibt „erlebnisorientierte“ Krawalltouristen auch und gerade mit rotem Anstrich − solange sie nur sagen, sie seien „gegen Rechts“, sind sie gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Die unsäglichen Parolen, die von dieser Seite in den zurückliegenden Jahren immer wieder skandiert wurden, haben aber nicht wenige Dresdner dermaßen verärgert, dass sie nun ihrerseits den offiziellen Gedenkveranstaltungen den Rücken kehren.

Ein Extrembeispiel dafür mag die Parole „Bomber Harris, do it again!“ („Bomber Harris, auf ein Neues!“) sein, die am Rande der Dresdner Gedenkveranstaltungen wiederholt von Linksradikalen auf Transparenten hochgehalten wurde. Nun ist es eine unbestrittene Tatsache, dass der von Sir Arthur Harris organisierte Luftkrieg gegen deutsche Städte mehrere Hunderttausende Zivilisten das Leben gekostet hat und auch militärisch weitgehend sinnlos war. Naturgemäß waren die Opfer überwiegend Frauen, Kinder und Alte, die Männer waren ja im Feld. Dennoch hatten Strafanzeigen gegen diese unsägliche Parole keinerlei Erfolg. Weder den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) noch den der Billigung von Straftaten oder den der Herabwürdigung des Andenkens Verstorbener sahen deutsche Gerichte als erfüllt an. Wer die in den letzten Jahren immer rigideren Standards bei § 130-Prozessen gegen Rechtsradikale kennt, kann darüber nur den Kopf schütteln. Aber nur wenigen Politikern und Richtern scheint zu schwanen, dass solche Entscheidungen Wasser auf die Mühlen derer sein können, die man eigentlich bekämpfen will.

Während deutsche Gerichte „rechte“ und „linke“ Fälle von Beleidigung und Volksverhetzung inzwischen ganz offen unterschiedlich beurteilen, gilt beim Demonstrationsrecht immer noch „gleiches Recht für alle“ und in der Folge recht weitgehende Freiheit. Der Staat darf zwar einzelne Bereiche sperren − etwa das Brandenburger Tor − muss aber damit leben, dass auch radikale, geschmacklose und äußerst verquere Positionen auf Demonstrationen artikuliert werden. Insbesondere darf der Staat sich nicht damit herausreden, dass eine Demo so starke und gewaltbereite Gegenkräfte auf den Plan rufe, dass deswegen die primäre Kundgebung verboten werden dürfte.

Weil das so ist, muten auch die Versuche, die „rechten“ Demonstrationen zum Dresden-Jubiläum schlicht verbieten zu lassen, hilflos an. Sachsen hat nun sogar sein Versammlungsrecht geändert, um am 13./14. Februar Kundgebungen in der Dresdner Innenstadt verbieten zu können. Doch das Verwaltungsgericht Dresden hat ein entsprechendes Verbot bereits gekippt, von der nächsthöheren Instanz erwarten Experten keine andere Haltung. Die NPD kann sich jedenfalls über weitere Gratiswerbung freuen.

Ein Musterbeispiel für das wahrhaft beschränkte Niveau, auf dem in Dresden dem braunen Spuk entgegengetreten wird, gab vor Jahresfrist der damalige Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), „Rechte haben auf Dresdens Straßen nichts zu suchen“, erklärte er wörtlich auf der Auftaktveranstaltung der offiziellen Gedenkkundgebung. So mancher konservative, also ebenfalls „rechte“ Sachse mag sich da gefragt haben, warum der SPD-Politiker die Straßen seiner Landeshauptstadt nicht beispielsweise auch für über 50-Jährige oder Angehörige der Blutgruppe B sperren möchte. Tiefensees Appell, man dürfe „nicht hinter den Gardinen sitzen“ und nur still gedenken, mag sich der eine oder andere zu Herzen genommen haben − und am Sonnabend bei den Rechtsaußen mitmarschieren.

Medienberichten zufolge hat der Freistaat Sachsen ein Großaufgebot von 6000 bis 8000 Polizisten angefordert, Richter und Staatsanwälte zum Bereitschaftsdienst eingeteilt und im Dresdener Gefängnis Zellen räumen lassen. Der 13. Februar kann also kommen.           Konrad Badenheuer

Foto: Mit Plakaten gegen Nazis: Dresden bereitet sich auf den Jahrestag vor.    Bild: ddp

Foto: Ein seltenes Bilddokument aus dem Jahre 1945: Vor 65 Jahren wurde Dresden zerstört, wobei Zehntausende Zivilisten in einem längst entschiedenen Kriege einen sinnlosen Tod fanden. Unser Bild zeigt die Verbrennung von Leichen auf einem Rost aus Eisenbahnschienen mitten in der Stadt − eine Maßnahme zur Seuchenbekämpfung. Bis heute weiß die politische Klasse der Bundesrepublik Deutschland nicht recht, wie sie mit solchen Verbrechen an Deutschen angemessen und würdig umgehen soll. Bild: F1 online


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