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13.02.10 / Der Staat langt zu / 2040 sollen Renteneinkünfte zu 100 Prozent steuerpflichtig sein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-10 vom 13. Februar 2010

Der Staat langt zu
2040 sollen Renteneinkünfte zu 100 Prozent steuerpflichtig sein

Wenn man den Medienberichten Glauben schenken will, sitzen derzeit Millionen verunsicherte Rentner in ihren Wohnungen und schrecken bei jedem Klingeln zusammen, da sie die Steuerfahndung fürchten. Das ist zwar übertrieben, aber tatsächlich überprüfen die deutschen Finanzbehörden seit Jahresbeginn die Ruheständler intensiver als je zuvor. Bereits seit 2005 gilt eine verschärfte Versteuerung der gesetzlichen Rente und etwa drei Millionen Rentner dürften in den letzten Jahren zu wenig gezahlt haben. Allerdings wissen auch die Behörden, dass dies überwiegend unwissentlich geschehen ist, und so drohen nur Nachzahlungen.

Wie viel das im Einzelnen sein wird, ist schwer zu ermitteln, denn die für die Steuer relevanten Beträge erhöhen sich jährlich und richten sich nach dem Jahr des Renteneinstiegs. Wer 2007 in den Ruhestand ging, muss 54 Prozent seiner Bruttorente versteuern und darf somit lebenslang 46 Prozent seiner Einstiegsrente steuerfrei behalten. Ziel des Staates ist es, dass Renten ab dem Jahr 2040 vollständig versteuert werden müssen. Die Anpassung erfolgt nun in Stufen, die nach dem Renteneinstiegsjahr gestaffelt werden.

Für Betriebsrenten und private Renten gibt es dann noch einmal einen speziellen Steuersatz. Der  Vorteil der 2008 an alle deutschen Bürger vergebenen Steuer-Identifikationsnummer ist, dass das Finanzamt erkennt, welche Einnahmen aus welcher Form stammen. Allerdings ermöglicht es diese Steuer-ID auch überhaupt erst, dass die Finanzbehörden etwas von anderen Einnahmen erfahren. Denn mit Einführung der Nummer wurden auch alle Versicherungen, Banken und Behörden verpflichtet, Zahlungen der jeweiligen Steuer-ID zuzuordnen und dem Finanzbehörden zu übermitteln.

Damit müssen nun auch Rentner wie Pensionäre eine Steuererklärung einreichen. Pensionäre zahlen schon jetzt Einkommensteuer auf die gesamten Pensionseinkünfte, allerdings sind diese auch im Durchschnitt deutlich höher, wie vor kurzem das Institut der deutschen Wirtschaft Köln monierte: „Während 2009 die durchschnittlich gezahlte monatliche Pension 2700 Euro betrug, muss sich ein sogenannter Eckrentner netto mit einer verfügbaren Rente von 1100 Euro begnügen.“ Allerdings merkte der Deutsche Beamtenbund hierzu an, dass die Qualifikation der Beamten auch über der der Durchschnitts-Arbeitnehmer läge.

Anlass für die Besteuerung der Renten ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002, das zur Geichbehandlung der Alterseinkünfte neben der Besteuerung von Pensionen auch die der Rente gefordert hatte. Die Erkenntnis des Staates, dass er in der Zukunft, in der es mehr Rentner geben wird, Steuereinnahmen benötigt, beschleunigte die Umsetzung der Karlsruher Forderung. Ob die Steuerpflicht hilft, die Kosten für die Sozialsysteme, Pensionen (siehe Schuldenuhr Seite 2), Schuldendienst, Infrastruktur und sonstiges zu finanzieren, bleibt zweifelhaft. Zumal die Renten langfristig sinken, also auch weniger Steuereinnahmen aus ihnen zu generieren sind.         Bel


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