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13.02.10 / Mindestlöhne erschwert / Union und FDP beschneiden Einfluss der Arbeitsministerin

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-10 vom 13. Februar 2010

Mindestlöhne erschwert
Union und FDP beschneiden Einfluss der Arbeitsministerin

Zu ihrer Meinung nach Mindestlöhnen befragt, drückte sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) um eine direkte Antwort herum: „Eine der Urwurzeln der Union ist schließlich das christliche Menschenbild. Jeder einzelne Mensch ist unverwechselbar. Er sollte seine Fähigkeiten einsetzen − auch zum Wohl der Gemeinschaft, aber dazu braucht es einen Rahmen, der das zulässt“, so die Ministerin, die zwar persönlich Mindestlöhnen positiv gegenüber steht, sich jedoch nicht dafür einsetzen darf. Ihre Aufgabe sei es, dafür zu sorgen, dass Menschen möglichst unabhängig vom Staat arbeiten können, zu fairen Bedingungen, betonte sie, wohlwissend, dass ihre Partei sie hier bereits im Dezember an eine Kette gelegt hatte.

Bereits Ende letzten Jahres hatten der Fraktionschef der Union, Volker Kauder, und seine Amtskollegin von der FDP, Birgit Homburger, die Einführung und die Verlängerung bestehender Mindestlöhne deutlich erschwert. Ohne Zustimmung der FDP-Minister darf von der Leyen keinen Mindestlohn für allgemeinverbindlich verordnen. Außerdem muss vor einer Ministerentscheidung der ständige Tarifausschuss, der sich aus je drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zusammensetzt, einstimmig  seine Zustimmung bekunden − vorher genügte eine Mehrheit.

Trotz dieser im Interesse der Arbeitgeber durchgeführten Erhöhung der Hürden zeichnet sich die Verlängerung des Ende 2009 ausgelaufenen Mindestlohns für die 450000 Gebäudereiniger im Innenbereich − 8,40 Euro (West) und 6,83 Euro (Ost) − ab. Für Glas- und Fassadenreiniger steigt er sogar auf 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten. In anderen Branchen wird noch verhandelt, da sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht einigen können.

Derweil musste Ursula von der Leyen Stellung beziehen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den von ihrem Vorgänger Olaf Scholz (SPD) für allgemeingültig erklärten Post-Mindestlohn für unwirksam erklärt hatte. „Das Bundesministerium für Arbeit bedauert“ das Urteil, war alles, was ihr dazu einfiel, da von vornherein bekannt gewesen war, dass Scholz diesen Mindestlohn einseitig im Interesse der den Briefmarkt dominierenden Deutschen Post durchgedrückt hatte. Sein Ziel war es gewesen, der Post, die noch zu einem Drittel dem Bund gehört, die Billig-Konkurrenz vom Leib zu halten. Der Mindestlohn in Höhe von 9,80 trieb auch prompt einige Konkurrenten in die Insolvenz. Diese drohen nun mit Klagen und Schadensersatzforderungen. Laut Bundesnetzagentur habe der überhöhte Mindestlohn in den wenigen Monaten seiner Gültigkeit 19000 Arbeitsplätze in der Brief- und Zustellbranche gekostet.   Bel

Foto: Tarifverhandlungen: Debatte um Mindestlohn geht weiter


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