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20.02.10 / Gesinnungstest für Mieter / »Kampf gegen Rechts«: Zugang zu öffentlichen Räumen gesperrt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-10 vom 20. Februar 2010

Gesinnungstest für Mieter
»Kampf gegen Rechts«: Zugang zu öffentlichen Räumen gesperrt

Berlin zieht mit Nutzungsvereinbarungen in den „Kampf gegen Rechts“. Ein neuer Kurs der Bezirke sieht vor, mit Hausmeistern und Hausordnungen bisher langwierige juristische Auseinandersetzungen mit „Rechten“ überflüssig zu machen. Die Berliner Bezirke setzen die Strategie seit Januar gemeinsam um und machen sich dabei Positionen der Linkspartei zu eigen.

Ihr Ziel: Gruppen wie der NPD öffentliche Räume in Bezirksämtern und anderen potenziellen Versammlungsorten gar nicht erst zur Verfügung stellen zu müssen. Seit vergangenem Jahr diskutiert gerade die Antifa-Szene, wie die „Rechten“ dauerhaft von Kundgebungen abgehalten werden können. So sollten einfach alle „demokratischen Parteien“ in einen Fonds einzahlen, der alle mietbaren Räume ständig belegt hält, schlugen beispielsweise Diskussionsteilnehmer der Internet-Plattform „Netz gegen Nazis“ vor.

Die Bezirke sind jetzt noch einen Schritt weiter. Von vermeintlich privaten Initiatoren eins zu eins übernommen wurden neue Klauseln, die „rassistische, antisemitische“ oder generell „radikale“ Äußerungen verbieten. Die Klauseln sind bewusst so formuliert, dass der Auslegung weite Spielräume bleiben. Alle Mietwilligen müssen die Klauseln vorab unterzeichnen, wenn nicht, kommt nicht nur kein Mietvertrag zustande, es droht die öffentliche Brandmarkung.

Bedenken gibt es bisher kaum. Dass Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit zu den Grundrechten in einer Demokratie gehören und auch für Radikale gelten, spielte bei der Entscheidung keine Rolle. Stattdessen übernehmen Bezirkspolitiker die Maßnahmen, die auch die „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin“ (MBR) Vermietern von Räumen „empfiehlt“.

Als Motor der Übernahme wirkt der Linkspartei-Politiker und Stadtrat im Bezirk Lichtenberg Andreas Prüfer. Wenn sich irgendein Besucher in Bezirksräumen in einer der Hausordnung zuwider handelnden Weise äußert, kann der jeweilige Bezirk die Veranstaltung eines Raum-Mieters sofort auflösen lassen, weitere Haftungsansprüche an den Mieter nicht ausgeschlossen.

Jetzt will sogar die NPD die Klauseln, die sie bis vor kurzem noch juristisch bekämpfte, unterzeichnen und den „antirassistischen“ Charakter ihrer Treffen garantieren. Ob sich die politische Auseinandersetzung so „effektiv ergänzen“ lässt, wie Prüfer sagt, bleibt fraglich. SV


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