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03.04.10 / Streit um Osterhase / Schokolade-Hasen als bitterernste Sache

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-10 vom 03. April 2010

Streit um Osterhase
Schokolade-Hasen als bitterernste Sache

Es hört sich fast an wie ein Aprilscherz, doch es ist ein bitterer Streit um Markenrechte: Der Schweizer Schokolade-Konzern Lindt & Sprüngli hatte im Jahre 2000 seinen seit Jahrzehnten produzierten „Lindt Goldhasen“ als „EU-Gemeinschaftsmarke“ eintragen lassen. Allerdings erzeugt auch das burgenländische Familienunternehmen Hauswirth seit 1962 einen ähnlichen Schokohasen. Die Firma Lindt, die angeblich erst 2003 davon erfahren hatte, erwirkte 2004 eine gerichtliche Verfügung, die Hauswirth den Hasen-Vertrieb untersagte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies den Einspruch dagegen ab – worauf Hauswirth nichts anderes übrig blieb, als tausende Schokohasen an karitative Organisationen zu verschenken.

Die Burgenländer ließen aber nicht locker. Sie versahen ihren Hasen mit einer rotweißroten Masche und brachten ihr Firmen-Logo an der Keule an. Und siehe da, Lindts Versuch, auch den Vertrieb des „neuen“ Hasen zu untersagen, scheiterte 2005 beim OGH. 2006 wies auch das Wiener Handelsgericht eine Unterlassungsklage ab und erklärte die Marke für nichtig. Denn Schoko-Osterhasen würden seit den 30er Jahren in Deutschland und Österreich erzeugt, und deren „prägende Elemente“ seien im markenrechtlichen Sinn „schutzunfähig“. Lindts Markenanmeldung sei daher „bösgläubig“, weil in Behinderungsabsicht, erfolgt.

Der OGH brachte den Streit 2007 vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Ersuchen um eine Grundsatzentscheidung zum Markenrecht. Der EuGH verwies 2009 den Fall aber in allen wesentlichen Punkten zurück nach Österreich, und nun hat das Oberlandesgericht Wien die undankbare Aufgabe zu prüfen, ob der Lindt-Hase bei seiner EU-Anmeldung 2000 in Deutschland bereits so bekannt war, dass Lindt „Verkehrsgeltung“ und daher Markenschutz erreicht hatte – und damit „Bösgläubigkeit“ auszuschließen wäre.

Hauswirths Versuche, mit den Schweizern einen Vergleich zu erzielen, scheiterten bisher. Einen ähnlichen Rechtsstreit führt Lindt mit dem deutschen Schoko-Erzeuger Riegelein – und auch hier pendelt der Prozess zwischen dem OLG Frankfurt und dem Bundesgerichtshof hin und her.Richard G. Kerschhofer


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