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10.04.10 / Bank soll zahlen / Deutsche Treuhand bekommt 240 Millionen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-10 vom 10. April 2010

Bank soll zahlen
Deutsche Treuhand bekommt 240 Millionen

Im Ringen um Sicherstellung des verschwundenen Auslandsvermögens der SED konnte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Nachfolgerin der Treuhandanstalt vorige Woche einen wichtigen Erfolg verbuchen: Das Obergericht des Kantons Zürich entschied, dass die Bank Austria „an der Veruntreuung von Geldern von Unternehmen der ehemaligen DDR beteiligt gewesen“ sei, und verurteilte die Bank Austria zur Zahlung von bis zu 240 Millionen Euro als Ersatz für jene Gelder, die 1992 von Konten der DDR-Firma Novum verschwunden waren, zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen.

Die Klage der Treuhand wegen des Verdachts der Beihilfe zur Wäsche von 250 Millionen D-Mark zum Zwecke der Veruntreuung war 1994 in Zürich gegen die Bank Austria eingereicht werden. Dies deshalb, weil Josefine Steindling, Geschäftsführerin zahlreicher undurchschaubarer KPÖ-Tarnfirmen in Wien, 1992 Gelder im Wert von heute 128 Millionen Euro von Novum-Konten zunächst in die Schweiz und von dort wieder zurück nach Österreich überwiesen hatte, um sie schließlich bar abzuheben. Das Verfahren hatte allerdings geruht, bis das Schweizer Bundesverwaltungsgericht 2004 entschied, dass das Vermögen der „Außenhandelsfirma“ Novum zu Recht unter die Verwaltung der Treuhand gestellt worden war und nicht der KPÖ gehörte. Das Schweizer Höchstgericht schloss sich damit der Rechtsmeinung des Bundesverfassungsgerichts an.

Das Bezirksgericht Zürich hatte die Klage der BvS gegen die Bank Austria, die heute zur UniCredit-Gruppe gehört, zwar 2008 abgewiesen. Doch die nächste Instanz entschied nun – für viele eher unerwartet – doch zugunsten der Klägerin. Die Bank Austria hat angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. Immerhin kann sie sich darauf berufen, dass Steindling, „die rote Fini“, die heute ihren Wohnsitz in Israel hat, damals als honorige Geschäftsfrau gegolten und höchste Auszeichnungen erhalten hatte.         R. G. Kerschhofer


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