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© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-10 vom 17. April 2010
Polens nationale Tragödie Schon eine Woche trauert Polen über den Tod von 96 Personen, die zur Spitze der politischen, militärischen und wirtschaftlichen Elite des Landes zu zählen sind. Der Grund des Unglücks ist bekannt. Alle Polen befanden sich an Bord eines Flugzeuges, das beim Landeanflug auf den russischen Flughafen Smolensk verunglückte. Überlebt hat keiner. Sie alle wollten gemeinsam an einer Trauerfeier für 22000 Polen teilnehmen, die 1940 bei Katyn durch NKWD-Organe umgebracht wurden. Unter den Opfern befinden sich auch der polnische Staatspräsident Lech Kaczynski und seine Ehefrau. Die gesamte Militärelite des Landes – der Chef des Generalstabes, sowie die Chefs der Teilstreitkräfte – war an Bord. Unter den Opfern sind zudem der Präsident der Polnischen Nationalbank, der Vizepräsident des Parlamentes, zwei Vizeminister, sowie fast zwei Dutzend Abgeordnete. Darüber hinaus ist der Tod des Leiters des Präsidentenbüros, des Chefs des Büros für nationale Sicherheit und von drei Staatssekretären zu beklagen. Präsident Lech Kaczynski ist inzwischen in zahlreichen Nachrufen gewürdigt worden. Zweifellos war das polnische Staatsoberhaupt ein großer polnischer Patriot. Sein Handeln nach innen und außen war bestimmt von seiner Liebe zu seinem Vaterland. Die polnische Verfassung und sein Amtseid gaben die Leitlinie für sein Handeln vor, nämlich Polens Wohl zu mehren und polnische Interessen gegenüber dem Ausland durchzusetzen. Polen hat einen großen Sohn verloren. Deutschland trauert mit Polen über den Verlust eines erheblichen Teiles der polnischen Elite. EU-Kommissionspräsident Barroso hat den polnischen Präsidenten als großen Europäer gewürdigt. Dies war Kaczynski gewiss nicht. Er hätte niemals das europäische Interesse über die nationalen Interessen Polens gestellt, wie dies zum Beispiel Helmut Kohl häufiger bezüglich der deutschen Interessen praktiziert hat. Dennoch hat sich Polens verstorbener Präsident um Europa verdient gemacht. Er hat das Unbehagen und die diffusen Ängste der Menschen in der Europäischen Union vor der „zentralistischen Superbehörde“ EU artikuliert. Diese Furcht ist nicht unbegründet. An Einzelbeispielen wird erkennbar, dass die EU-Gesetzgebung nationale Eigenarten der Mitgliedsländer einebnet und die Autonomie der Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung einschränkt. Wilhelm v. Gottberg |
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