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17.04.10 / Adenauers »Handstreich«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-10 vom 17. April 2010

Adenauers »Handstreich«

Der Bundeskanzler war „not amused“: Seit einem halben Jahr war er nun schon im Amt, durfte trotz eingeschränkter Souveränität des noch jungen Staates an mancherlei eindrucksvollem Staats- und sonstigem Akt teilnehmen – und musste sich bei solchen Anlässen höchst unpassendes karnevalistisches Liedgut anhören. Konrad Adenauers Bundesrepublik mangelte es nämlich an einer eigenen Hymne.

Durfte Schillers „Freude, schöner Götterfunken“ nach Beethovens Noten noch als würdiger Hymnenersatz gelten, so sträubten sich nicht nur dem Gründungskanzler die Nackenhaare, als US-Musiker ihn mit „Heidewitzka, Herr Kapitän“ begrüßten (unpassend nicht nur, weil Adenauer für die tägliche Heimfahrt nach Rhöndorf nicht das besungene „Müllemer Böötche“, sondern die Rheinfähre Godesberg-Niederdollendorf nutzte).

Als dann die Besucher eines deutsch-belgischen Fußballspiels (kein offizielles Länderspiel; das erste nach dem Krieg fand erst am 22. November 1950 statt, Gegner war die Schweiz) mit „Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien“ beglückt wurden, reichte es dem Regierungschef des Staates, der aus „Trizonesien“, also den drei westlichen Besatzungszonen, hervorgegangen war: Eine Hymne musste her, und für Adenauer konnte das nur Hoffmann von Fallerslebens „Lied der Deutschen“ zur Musik von Haydn sein.

Die Sache hatte einen Haken. Zuständig für Staatssymbole aller Art war nicht der Kanzler, sondern der Präsident. Und Theodor Heuss lehnte das „Lied der Deutschen“ strikt ab; sein Kriterium war offensichtlich die gezielte Falschinterpretation der ersten Strophe durch die Nationalsozialisten. Er hatte sogar eine Neudichtung in Auftrag gegeben, doch fand die von Hermann Reutter vertonte Hymne des Bremer Kirchenlieddichters Rudolf Alexander Schröder keinen Anklang.

Die Hinhaltetaktik des schwäbischen Schöngeistes ließ die rheinische Frohnatur Adenauer auf eine List verfallen. Am 18. April 1950 hatte er seinen ersten offiziellen Besuch in Berlin zu absolvieren, mit einer großen Kundgebung im Titania-Palast. Der Kanzler ließ Zettel mit dem Text der dritten Strophe des Deutschlandlieds auslegen und rief zum Schluss der Veranstaltung die Teilnehmer zum Singen auf. Die meisten erhoben sich von den Plätzen und stimmten „Einigkeit und Recht und Freiheit“ an, manche allerdings auch „Deutschland, Deutschland über alles“. Die drei westalliierten Stadtkommandanten aber blieben demonstrativ sitzen, verfolgten schweigend den Gesang und leiteten massive diplomatische Aktivitäten gegen Adenauers „Handstreich“ ein.

Der aber verstand es, sich nicht nur gegen Bedenkenträger aus London, Paris und der Berliner SPD durchzusetzen, sondern auch gegenüber Heuss. Zwei Jahre nach diesem denkwürdigen 18. April 1950 gab der Präsident seinen Widerstand endgültig auf. In Form eines im amtlichen Bulletin veröffentlichten Briefwechsels zwischen Adenauer und Heuss wurde das „Lied der Deutschen“ offiziell zur Nationalhymne erklärt – mit dem vom Kanzler angeregten Zusatz „Bei staatlichen Anlässen soll die dritte Strophe gesungen werden“.            Hans-Jürgen Mahlitz


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