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24.04.10 / Gesetz unterlaufen / Antifa handelt mit Asyl-Gutscheinen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 16-10 vom 24. April 2010

Gesetz unterlaufen
Antifa handelt mit Asyl-Gutscheinen

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 1993 ist es möglich, Asylbewerber durch Einkaufsgutscheine zu versorgen statt mit Geld. Die Asylbewerberzahlen nahmen seit Erlass des Gesetzes dramatisch ab.

Gegner kämpfen noch immer gegen die Regelung. Doch ihre Proteste haben nichts bewirkt. Boykottaktionen wie die vor wenigen Wochen im saarländischen Lebach brechen nach kurzer Zeit zusammen. Die Verweigerung der Annahme von Sachleistungen macht auf Bevölkerung und Verwaltung wenig Eindruck, und recht bald werden die Pakete doch wieder akzeptiert. Roland Röder von der „Aktion 3. Welt Saar“ räumt frustriert ein: „Irgendetwas müssen sie schließlich essen.“

In Bayern sind 8000 Asylbewerber in 118 Sammelunterkünften untergebracht. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will so die Rückkehrbereitschaft abgelehnter Bewerber fördern.

Nun versuchen linke Gruppen im Raum Berlin, das Gesetz zu unterlaufen. In den meisten brandenburgischen Landkreisen erhalten die Asylbewerber keine Sachleistungen, sondern Einkaufsgutscheine, mit denen in Supermärkten eingekauft werden kann. Allerdings sind Alkohol und Tabak ausgeschlossen.

Nun findet einmal im Monat in Hennigsdorf bei Berlin ein „Antifa-Einkauf“ statt. Die linken Aktivisten erledigen mit den Gutscheinen der Asylbewerber ihren eigenen Einkauf und geben denen dafür Geld.

Mit dem Geld können die Asylbewerber nach Gutdünken einkaufen, natürlich auch Tabak und Alkohol. Damit ist die Gutscheinregelung praktisch ausgehebelt. Zu den Unterstützern der Aktion zählt auch die Flüchtlingsreferentin des evangelischen Kirchenkreises Oranienburg.   Hans Lody


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