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01.05.10 / Im Nachhinein vergewaltigt / Absurdes Zerrbild über sexuelle Gewalt durch Wehrmachtssoldaten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-10 vom 01. Mai 2010

Im Nachhinein vergewaltigt
Absurdes Zerrbild über sexuelle Gewalt durch Wehrmachtssoldaten

Wenn im Verlauf von Kriegen fremde Heere das Gebiet des Gegners betreten, kommt es zu „sexuellen Begegnungen“ zwischen Männern und Frauen der verschiedenen Lager. Unter diesem Begriff fasst die junge Historikerin Regina Mühlhäuser in ihrem jüngst erschienenen Buch „Eroberungen – Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941 bis 1945“ so unterschiedliche Tatbestände zusammen wie sexuelle Folter und Vergewaltigungen bis zu einvernehmlichen Liebesbeziehungen.

Sie will belegen, dass die deutschen Truppen in großem Umfang Frauen und Mädchen zu Opfern machten. Da Wehrmachtsgerichte nur 5349 Verurteilungen wegen Sittlichkeitsdelikten aussprachen bei rund zehn Millionen deutschen Soldaten an der Ostfront, mutmaßt sie, solche Delikte seien nicht verfolgt worden – doch hier „begründet“ nur die eine Unterstellung die andere. Tatsächlich gab es nicht nur das wiederholt ausgesprochene Verbot von sexuellen Beziehungen mit der sowjetischen Zivilbevölkerung, sondern auch den zu Beginn des Feldzuges erteilten Befehl, dass Wehrmachtsgerichte einschreiten müssen gegen „schwere Taten, die auf geschlechtlicher Hemmungslosigkeit beruhen … oder ein Anzeichen dafür sind, dass die Truppe zu verwildern droht“.

Dass die überwiegende Mehrheit der ehemaligen Soldaten stets bestritt, irgendwelche Vergewaltigungen erlebt zu haben, ist für die Autorin jedoch nur ein Beweis für deren Schuldgefühle.

Die Autorin, die aus dem Umkreis von Jan Philipp Reemtsma, dem Initiator und Financier der „Anti-Wehrmachtsausstellung“, kommt und deren Buch auch in seinem Verlag herauskam, führt Beispiele aus Urteilen deutscher Militärgerichte auf, nimmt aber in ihre Beweisführung auch Erzählungen, Gerüchte und offenkundig direkt aus der sowjetischen Gräuelpropaganda stammende Schilderungen auf. Da ist die Rede davon, dass deutsche Soldaten russische Frauen nackt auf Tische nagelten, um sie zu vergewaltigen, dass sie Mädchen zwangen, nackt auf dem Marktplatz zu tanzen, um sie anschließend zu vergewaltigen und zu erschießen.

Dass solche Fälle vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal nicht zur Sprache kamen, beeindruckt Frau Mühlhäuser keineswegs. Sie nimmt es in bemerkenswerter Unkenntnis der Entschlossenheit der Siegermächte, auch weit geringere deutsche Kriegsverbrechen zu ahnden, kurzerhand als Beleg dafür, dass Männer immer im Einverständnis miteinander stehen, wenn es um Vergehen gegen Frauen geht – gewiss eine der schwächsten Passagen des ganzen Buches.

Mühlhauser räumt ein, dass die Quellenlage für ihre These „schwierig“ sei. Immerhin, so die Autorin, seien die Sexualdelikte nicht „von oben“ angeordnet worden. Solche Gewalttaten seien zwar nicht legal gewesen, doch habe man sie von deutscher Seite aus erlaubt, wogegen allerdings die auch von ihr zitierten Urteile sprechen. Das Ausmaß der sexuellen Gewalt deutscher Soldaten könne „bis heute nicht annähernd realistisch beantwortet werden“, so die Verfasserin. Was sie aber nicht von der auf dem Schutzumschlag abgedruckten Behauptung abhält, solche Verbrechen seien „ein weit verbreitetes Phänomen“ gewesen. Unglaublich ist die Behauptung, die deutsche Seite habe in der letzten Phase des Krieges „sexuelle Gewalttaten gegen deutsche Frauen und Mädchen regelrecht heraufbeschworen, um die Männer an der Front zum Durchhalten zu mobilisieren“. Dass es anders war, ist tausendfach belegt. Hans-Joachim von Leesen

Regina Mühlhäuser: „Eroberungen – Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941 bis 1945“, Hamburger Edition HIS, Hamburg 2010, gebunden, 416 Seiten, 32 Euro


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