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08.05.10 / Kirchenrebell ausgebremst / Teilaustritt aus der Kirche, um Steuern zu sparen, nicht möglich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-10 vom 08. Mai 2010

Kirchenrebell ausgebremst
Teilaustritt aus der Kirche, um Steuern zu sparen, nicht möglich

Ganz oder gar nicht, so das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auf die Klage des Erzbistums Freiburg gegen den katholischen Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp. Dieser war aus der Kirche ausgetreten, hatte aber seinen Kirchenaustritt auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts beschränkt. So konnte er nach seiner Theorie weiter aktives Kirchenmitglied bleiben, musste aber keine Kirchensteuer mehr zahlen. Das hatte das Erzbistum aufgrund der Gefahr von Nachahmern und dem damit verbundenen Wegbrechen der Einnahmen natürlich nicht hinnehmen können und hatte geklagt. Doch in erster Instanz hatte Zapp gewonnen.

Doch der Mannheimer Oberrechtsdirektor Michael Himmelsbach sah durch das erste Urteil die Steuergerechtigkeit in Deutschland in Gefahr und verurteilte Zapp dazu, die Kirchensteuer rückwirkend zu zahlen.

So wie man nicht ein bisschen schwanger sein könne, könne man auch nicht „ein bisschen aus der Kirche austreten“, erklärte der Anwalt des Erzbistums Freiburg die Position der Klägerin. Doch Zapp teilt diese Sicht der Dinge keineswegs und da der Verwaltungsgerichtshof eine Revision ausgeschlossen hat, will der 71-Jährige nun vor den Bundesverwaltungsgerichtshof ziehen.

Außerdem will er die Frage vor dem Kirchengericht im Vatikan klären lassen. Schließlich habe dieses 2006 eindeutig klargestellt, dass der bloße staatliche Verwaltungsakt eines Austrittes nichts über die innere Abkehr von der Kirche aussage. Ein echtes Abfallen von der katholischen Kirche, was eine Exkommunikation und somit den Ausschluss von den Sakramenten vorsehe, läge in diesem Fall nicht vor, so Zapps Interpretation der Aussagen des Päpstlichen Rates.            Bel


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