02.05.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
29.05.10 / Alles eine Frage der Adresse / Kampf ums Urheberrecht weckt Protest von Datenschützern

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-10 vom 29. Mai 2010

Alles eine Frage der Adresse
Kampf ums Urheberrecht weckt Protest von Datenschützern

Spätestens seit der Verbreitung moderner Medien ist das Urheberrecht ein Thema, das jeden angeht. Die aktuelle deutsche Fassung trat nach massiven Umsatzverlusten der Musikindustrie und Kritik am veralteten Rechtskatalog 2008 in Kraft. Seither hat jeder besseren Schutz seines geistigen Eigentums, doch aktuelle Urteile und Entwicklungen zeigen, dass sich hinter dem sperrigen Begriff nicht nur viel Geld und Geschäftsmöglichkeiten verbergen, sondern auch die wirtschaftliche Zukunft ganzer Branchen daran hängen kann. Letzteres zeigen aktuelle Verhandlungen der EU mit Indien.

Eine aktuelle Studie der Firma Microsoft und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien zeigt: Wer das Urheberrecht verletzt, ist vor allem jung und hat ein geringes Einkommen, aber auch mehr als jeder zehnte Befragte über 60 Jahren hat schon einmal eine Raubkopie auf dem Computer genutzt. Die Musikbranche, die über Jahre schrumpfende Umsätze auf Raubkopien zurück-führt, hat den Trend zur Piratenjagd aufgebracht. Seither suchen Agenturen im Auftrag von Firmen zunehmend nach Daten von Raubkopierern und Internet-Tauschbörsen. Wenn geistiges Eigentum unentgeltlich verbreitet wird, sehen nicht nur Musiker ihre Existenz gefährdet. Auch Schriftsteller Henning Mankell stellte bereits Strafanzeige gegen die derartige Verbreitung seiner Bücher. Ein zentrales Einfallstor der Kämpfer fürs Urheberrecht bilden die sogenannten IP-Adressen, Signaturen, die Computern beim Zugang ins Internet entweder fest oder dynamisch, also wechselnd, zugeordnet werden. Inwieweit die Informationen dem Datenschutz unterliegen, ist strittig. Dass die Nummern nur bedingt auf einen konkreten, haftbar zu machenden Menschen verweisen, wurde jetzt in Deutschland richterlich bestätigt. In Frankreich urteilte ein Berufungsgericht im Februar, die Adressen identifizierten keine Nutzer, seien somit keine persönlichen Daten. Datenschützer sehen das anders. Im Kampf ums geistige Eigentum erreichten Rechteinhaber vor deutschen Gerichten in der Vergangenheit oft, dass mutmaßliche Urheberrechtsverletzer allein anhand von IP-Adressen per Indizienbeweis verurteilt werden. Doch die Technik ist vor Manipulation nicht sicher. Was den Einzelnen zum Opfer eines Gerichtsprozesses machen kann, weil beispielsweise ein drahtloses Netzwerk von Unbekannten unerlaubt angezapft wurde, der bekannte Nutzer dann haftbar gemacht wird, wirft Probleme auf, die über den nationalen Rechtsrahmen hinausweisen. Nach neuester Rechtsprechung müssen solche Netzwerke von jedem Nutzer nun geschützt werden. Denn die Wege durch das digitale Datennetz sind angreifbar.

Die Bilanz zum kürzlich begangenen „Tag des geistigen Eigentums“ zeigt die Schattenseite des vermeintlichen Kavaliersdelikts Diebstahl geistigen Eigentums: An den EU-Außengrenzen wurden 2008 gut 178 Millionen gefälschte Gegenstände abgefangen – digitale Fälschungen oder Kopien exklusive. Den jährlichen Schaden für die deutsche Wirtschaft schätzt das Bundesjustizministerium auf 25 Milliarden Euro.             SV


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren