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05.06.10 / Kein Kotau gen Mekka / Berliner Schule darf muslimischen Gebetsraum wieder schließen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-10 vom 05. Juni 2010

Kein Kotau gen Mekka
Berliner Schule darf muslimischen Gebetsraum wieder schließen

Der muslimische Schüler Yunus M. darf nun doch nicht in seiner Schule, dem Berliner Diesterweg-Gymnasium, gen Mekka beten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg vergangene Woche.

Nachdem Schulleiterin Brigitte Burchardt im November 2007 auf dem Schulflur betenden Muslimen, darunter Yunus M., das Beten verboten hatte, erwirkte der Vater des heute 16-Jährigen (ein zum Islam konvertierter Deutscher) im März 2008 eine einstweilige Verfügung. Danach musste Yunus die Möglichkeit gegeben werden, täglich in der großen Pause in der Schule zu beten. Im September 2008 wurde dies vom Verwaltungsgericht bestätigt.

Da das muslimische Gebet mit seiner mehrmaligen tiefen Verbeugung in Richtung Mekka sehr demonstrativ ausfällt und andere provozieren könnte, richtete die Schule einen Gebetsraum ein. Gleichzeitig blieb Burchardt jedoch bei ihrer Ablehnung des Gebetsrechts in der Schule, und bekam nun Recht.

Die Einschränkung der Religionsfreiheit sei hier zulässig, so das OVG, weil das aufwendige Gebet für Konflikte mit anders- oder nichtgläubigen Schülern führen könne: „Das islamische Ritualgebet hat Demonstrations­charakter und dient auch der sozialen Kontrolle“, so die Urteilsbegründung.

Fraglich erschien während des Prozesses, wie ernst es Yunus M. mit dem Gebet wirklich ist oder inwiefern es bloß um Provokation geht. Die Schulverwaltung hielt ihm vor, den Gebetsraum seit seiner Schaffung vor über einem Jahr nur 14mal benutzt zu haben. Er habe meist keine Lehrer mit einem Schlüssel finden können, entgegnete darauf der 16-Jährige.

Berlins Bildungssenator Jürgen Zöller (SPD) begrüßte das Urteil. Der rot-rote Senat verfolgt die Linie, Religionen, egal welche, aus den Schulen fernzuhalten. Dies trifft auch die christlichen Konfessionen. Statt eines evangelischen oder katholischen Religionsunterrichts gibt es lediglich religionsneutralen „Ethikunterricht“. Religion müssen die Schüler zusätzlich belegen.

Entsprechend zwiespältig fiel auch die Reaktion der beiden großen Kirchen auf das Gebetsurteil aus. Zwar solle Neutralität gewahrt werden, hieß es von dort. Doch könne man das „Beten nicht einfach verbieten“, so das katholische Erzbistum, denn, so die Reaktion der evangelischen Landeskirche, auch die Schule sei „kein religionsfreier Raum“. H.H.


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