19.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
03.07.10 / Endlich Klarheit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-10 vom 03. Juli 2010

Endlich Klarheit
von Manuela Rosenthal-Kappi

Lieber Gott, bitte, bitte, lass mich sterben“, betete meine Oma immer wieder laut und deutlich. Es war mehr ein verzweifeltes Schreien. Die Altersdemenz war bereits weit fortgeschritten, doch nach einem Sturz hatte man ihr – ohne bei den Angehörigen rückzufragen – im Krankenhaus einen Herzschrittmacher eingesetzt. Dieser verhinderte, dass ihr Herz zu schlagen aufhörte. – Das ist nun schon viele Jahre her, und damals gab es weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht. Das flehentliche Bitten um Erlösung und die Hilflosigkeit sind den pflegenden Angehörigen bis heute gegenwärtig. Der Tod gehört zum Leben dazu wie die Geburt. Wer im christlichen Glauben verankert ist, wird ihn nicht fürchten. Im Zuge der allgemeinen Technisierung unseres Alltags und dem Machbarkeitswahn gehen diese Werte leider allzu oft verloren. Gut, dass mit dem jüngsten Grundsatzurteil des BGH das Selbstbestimmungsrecht des Menschen endlich gestärkt wird. Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige haben nun mehr Rechtssicherheit, wenn sie den Willen eines Sterbenden erfüllen.

Was ist aber, wenn keine schriftliche Patientenverfügung niedergelegt wurde und Angehörige unterschiedliche Angaben zum mündlich geäußerten Willen ihres Verwandten machen? Oder  wenn versäumt wurde, eine vor Jahren verfasste Verfügung den verbesserten medizinischen Möglichkeiten anzupassen? Einheitliche Regeln für Art und Inhalt sowie eine exakte Abgrenzung zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht könnten hier Klarheit schaffen.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren