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10.07.10 / »Nicht Gnade, sondern Recht«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-10 vom 10. Juli 2010

»Nicht Gnade, sondern Recht«

Albert Kesselring, der vor 50 Jahren, am 16. Juli 1960 starb, war einer der profiliertesten und erfolgreichsten deutschen Truppenführer. Er nahm am Ersten Weltkrieg teil und wurde 1919 in die Reichswehr übernommen. Im Dezember 1933 wechselte er zur Luftwaffe und lernte fliegen. 1938 erhielt er das Kommando über die Luftwaffengruppe I, die spätere Luftflotte 1, die er in Polen und im Westfeldzug erfolgreich führte. Für diese Leistungen wurde er zum Generalfeldmarschall befördert. Seine Fliegerverbände waren an der Luftschlacht über England und an den Invasionsvorbereitungen sowie an den Kämpfen in Russland bis November 1941 beteiligt.

Am 1. Dezember 1941 verlegte er mit einem Teil der Luftflotte nach Sizilien, um den Nachschub über das Mittelmeer für das Deutsche Afrikakorps (DAK) sicher zu stellen und die britischen Truppen auf der Insel Malta niederzuhalten. Am 10. Mai 1942 konnte Kesselring melden, dass Malta militärisch ausgeschaltet sei. Seiner Empfehlung, nun auf der Insel zu landen, wurde allerdings nicht entsprochen.

Im November 1942 griffen die Anglo-Amerikaner Tunesien und Algerien an. Im Mai 1943 kapitulierten die letzten deutschen und italienischen Streitkräfte in Afrika. Am 10. Juli 1943 landete der Gegner auf Sizilien und am 9. September 1943 auf dem italienischen Festland. Kesselring führte derweil als Oberbefehlshaber Südost alle Wehrmachtsteile in Italien. Der von ihm mit organisierte hinhaltende Widerstand auf Sizilien, die Räumung der Insel und schließlich der Widerstand in Süditalien war eine militärische Leistung, weil ihm kaum Luftwaffenverbände und nur wenige Panzerverbände zur Verfügung standen.

Vor Rom versteifte sich der Widerstand, die alliierte Luftwaffe ließ völlig grundlos das Kloster Monte Casino in Schutt und Asche legen. Angeregt durch die Kriegspropaganda gab es zunehmend Partisanenverbände, die hinter­rücks deutsche Soldaten angriffen. Die Haager Landkriegsordnung von 1907 ließ die Hinrichtung gefangener irregulärer Kämpfer zu. Geiselerschießungen und Repressalien im „angemessenen Rahmen“ waren nach dem damaligem Kriegsrecht nicht verboten. Als angemessen wurde ein Verhältnis von maximal eins zu zehn angesehen.

Am 6. Mai 1947 wurde Kesselring von einem britischen Militärgericht in Venedig wegen Kenntnis und Duldung von Geisel-Erschießungen in Süditalien zum Tode verurteilt. Dies geschah vermutlich, um die innenpolitische Stellung der damaligen prowestlichen italienischen Regierung zu stützen. Ob es das schlechte Gewissen der Briten gewesen ist, sei dahingestellt, jedenfalls wurde Kesselring. Im Juli 1947 zu lebenslanger Haft begnadigt, 1948 die Haftstrafe auf 21 Jahre verkürzt und 1952 wurde er schließlich aus der Haft entlassen. Damals kommentiert die Illustrierte „Stern“: „Nicht Gnade, sondern Recht“.           Hans Lody


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