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24.07.10 / Psychiatrie als Notlösung / Viele Innenminister wollen Sicherungsverwahrte nicht freilassen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-10 vom 24. Juli 2010

Psychiatrie als Notlösung
Viele Innenminister wollen Sicherungsverwahrte nicht freilassen

Seit Monaten geraten die Innenminister der Länder, die der CDU/CSU angehören, ins Schwitzen, wenn mal wieder die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Häftlings überprüft wird. Seit Ende 2009 gibt es das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das die deutsche Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt hat.

Gleichzeitig sehen es die Bürger gar nicht gern, wenn Vergewaltiger und Kindermörder auf freien Fuß gesetzt werden. Gerade die Wähler der Union erwarten hier von ihren Innenministern, dass sie vor allem die Sicherheit der Bürger im Blick haben. Doch was tun, wenn aufgrund des europäischen Urteils immer mehr Sicherungsverwahrte auf ihr Recht pochen, freigelassen zu werden? Unterstützung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist nicht zu erwarten, da die Liberale die Rechte der Häftlinge im Blick hat. Sie will, dass für eine bessere Rechtssicherheit schon bei der Urteilsverkündung festgelegt wird, ob man sich eine spätere Sicherungsverwahrung vorbehalten will. Diese Regelung berücksichtigt jedoch nicht jene Täter, bei denen erst während der Haftzeit ihr Gefahrenpotenzial für die Allgemeinheit erkannt wird. Auch jene Verurteilten, die sich derzeit in Sicherungsverwahrung befinden, bleiben im rechtsfreien Raum.

Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU) hat vorgeschlagen, ehemalige Sicherungsverwahrte in der Psychiatrie unterzubringen. Man müsse nur deutlich machen, dass es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Gefahrenabwehr handele. Niedersachsen wollte den Vorschlag umsetzen, doch ein Häftling musste vor Abschluss der psychologischen Überprüfung entlassen werden und steht nun unter Beobachtung der Polizei.   Bel


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