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24.07.10 / Sonderfall Belgien / Im Versailler Diktat ist die Regelung für Eupen-Malmedy einzigartig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-10 vom 24. Juli 2010

Sonderfall Belgien
Im Versailler Diktat ist die Regelung für Eupen-Malmedy einzigartig

Das Bestreben der Verantwortlichen des Versailler Diktates war es, möglichst viele Nachbarn Deutschlands auf dessen Kosten zu begünstigen, damit möglichst viele Nachbarn daran interessiert waren, es niederzuhalten und an der Befreiung von den Fesseln von Versailles zu hindern. So erhielt wie Dänemark, Polen, die Tschechoslowakei und Frankreich auch Belgien ein Stück Reichsterritorium. Im belgischen Fall war es das zwischen Aachen und Luxemburg gelegene Eupen-Malmedy.

Frankreich und Belgien argumentierten mit Sicherheit und Wiedergutmachung. Angesichts der dem Reich unterstellten Schuld am Ersten Weltkrieg sei es legitim, dieses zu einem (erneuten) Angriff unfähig zu machen und Wiedergutmachung für die Kriegsschäden zu verlangen. Die Ostverschiebung der belgisch-deutschen Grenze würde der Sicherung des Maastales dienen und die Staatsforsten in Eupen-Malmedy wären ein Stück Wiedergutmachung für die von den Deutschen während des Krieges in Belgien gefällten Bäume. So kam das bis dahin deutsche Eupen-Malmedy durch den Versailler Vertrag an Belgien.

Anders als im Falle Elsaß-Lothringens und des polnischen Korridors, wo die Bürger nicht gefragt wurden, aber auch anders als in Nordschleswig und Südostpreußen, wo die Bevölkerung zumindest formal entscheiden durfte, sollte in Eupen-Malmedy das Volk „konsultiert“ werden. Nach dieser „Konsultation“ sollte dann der Völkerbund ein Urteil über den Verbleib bei Belgien oder die Rück­gliederung an Deutschland fällen.

Diese „consultation populaire“ war schon deshalb eine scheindemokratische Farce, weil das Wahlgeheimnis nicht gewahrt war. Wer gegen die belgische Annexion stimmen wollte, konnte dieses nämlich nur in der Form tun, dass es sich in öffentlich ausliegende Listen eintrug. Wer dieses tat, musste mehr als mutig sein, denn während des Ausliegens der Listen übernahm nicht etwa wie während der ostpreußischen oder schleswig-holsteinischen Abstimmungen eine interalliierte Kommission die Regierungsgewalt, sie verblieb vielmehr bei den Belgiern und die belgische Staatsmacht gab den schlimmsten Gerüchten Nahrung, was jemandem drohte, wenn er gegen sie durch seine Unterschrift Partei ergriff. So gehörten zu den wenigen Mutigen denn auch vornehmlich Beamte, die Versetzungen gewohnt und entsprechend wenig ortsgebunden waren. Für die ortsansässige Bevölkerung mit eigenem Hof war der drohende Landesverweis hingegen eine Katastrophe.

Entsprechend fiel das Ergebnis aus. Von den 33726 Stimmberechtigten Eupen-Malmedys haben zwischen dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 und der Schließung der Protestlisten am 23. Juli des Jahres nur 271 sich in die Liste eingetragen. Der Völkerbund hinterfragte diese Zahlen nicht, sondern interpretierte sie vielmehr als nachträgliche Legitimierung der belgischen Annexion. So ist Eupen-Malmedy heute noch belgisch.      Manuel Ruoff


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