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31.07.10 / SED-Erben stilisieren sich zu Opfern / Die Partei »Die Linke« und Bodo Ramelow sehen im Verfassungsschutz eine West-Variante der Stasi

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-10 vom 31. Juli 2010

SED-Erben stilisieren sich zu Opfern
Die Partei »Die Linke« und Bodo Ramelow sehen im Verfassungsschutz eine West-Variante der Stasi

Der stellvertretende Chef der Linksfraktion im Bundestag, Bodo Ramelow, hat seinen Grundsatzstreit gegen den Verfassungsschutz verloren. Er darf beobachtet werden, so das Bundesverwaltungsgericht. Die Linkspartei will nun in Revision – notfalls „bis zum Europäischen Gerichtshof“.

Bodo Ramelow klagt gern. So im Thüringer Wahlkampf 2009, wo er gegen die Junge Union, also Jugendliche, prozessierte, weil sie eine „Stoppt Ramelow“-Kampagne durchgeführt hatten. Er argumentierte dabei ähnlich wie die vielen Verbände ehemaliger DDR-Staatsdiener und -Geheimdienstler. Deren Organisationen überziehen Opfer des DDR-Unrechts seit Jahren mit Verfahren. Hierbei nutzen sie jeden juristischen Winkelzug, jedes vermeintlich verkürzt wiedergegebene Wort, damit Verantwortliche des DDR-Unrechts ungenannt bleiben. Die Wahrheit über die Stasi-Mitarbeit noch heute aktiver Politiker der Linkspartei bleibt dabei regelmäßig auf der Strecke, dies sogar bei eindeutigen Beweisen.

Bei seiner aktuellen Klage sah sich Ramelow nun selbst als Opfer von Bespitzelung. In diesem Fall ist der Täter jedoch der Rechtsstaat Bundesrepublik und nicht der Unrechtsstaat DDR, den Ramelow nicht als solchen benennen will. Ramelow und die Seinen fühlen sich zu Unrecht vom Bundesverfassungsschutz beobachtet. Seit Jahren betreibt er mit der Linken diesen Kampf gegen das Beobachtungsrecht des Verfassungsschutzes und stellt diesen als eine Art West-Variante der Stasi dar.

Bei seinem Kampf erhielt Ramelow interessanterweise auch noch Flankenschutz durch linke Medien wie den „Spiegel“ und die „Süddeutsche Zeitung“. Dass es eben nicht um private Bespitzelung geht, wie von Ramelow dargestellt, sondern um das Sammeln von allgemein zugänglichem Material, Zeitungsartikeln zu dem einflussreichen Politiker, zugleich Oppositionsführer in Thüringen, findet bestenfalls am Rande Erwähnung. Tenor der „Süddeutschen“: NPD beobachten ja, Linke nein, weil vollends demokratisch, die Richter hätten noch viel zu lernen, auch aus der eigenen Vergangenheit (Nazikeule).

Weder auf Ramelow selbst noch auf seine Familie setzte der Verfassungsschutz Spitzel oder Mitarbeiter an. Es geht dem Verfassungsorgan nur um sein politisches Umfeld und das der Partei, auf die er als Teil der linken Funktionselite entscheidend Einfluss hat. Ramelow führte 2005 die Verhandlungen der Linkspartei bei den Gesprächen zur Parteineubildung mit der westdeutschen WASG. Viele WASG-Mitglieder waren vorher in teils verfassungsfeindlichen Kleinparteien aktiv. Es ist dieser Umgang der Linken-Spitze, der das Interesse der Verfassungsschützer weckt. So der zu radikalen Demonstranten in Berlin, beispielsweise. Linksradikale oder Gruppen wie die „Kommunistische Plattform“ finden vor allem im Westen in der Partei Unterstützer. Landtags- und Bundestagsabgeordnete der Linken gehören den radikalen Strömungen weiterhin an. Ramelow stammt aus dem Westen, ist in Thüringen nur zugereister Funktionär. Er liefert dem Verfassungsschutz auch selbst Angriffsflächen. Bis Anfang der 90er Jahre liegen Verfassungsschützern offenbar intensive Kontakte Ramelows zur als linksextremistisch eingestuften Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) vor. Das ergab die Enttarnung eines Verfassungsschutz-Zuträgers, der möglicherweise gezielt vom Dienst mit Material für seine Publikationen über die PDS/Linkspartei versorgt wurde. Selbst eine seiner drei Ehen dokumentierte Ramelow demnach per Hochzeitsanzeige 1982 in der DKP-Zeitung „UZ“. Politisch ist Ramelow ohnehin ein Grenzüberschreiter. Er leugnet den DDR-Schießbefehl: „Ob der ,Schießbefehl‘ allerdings als zwingende Todesdrohung im strafrechtlichen Sinne gewertet werden kann, darf mittlerweile bezweifelt werden.“ Auch will Ramelow die DDR, deren Führung er nur aus den Medien gekannt haben will, keineswegs als Unrechtsstaat bezeichnen: „Ich habe ... darauf hingewiesen, dass ich die DDR nach meinem Verständnis nicht für einen Rechtsstaat gehalten habe. Aber dass ich den politischen Begriff ,Unrechtsstaat‘ nicht verwenden würde.“ Für die Behauptungen erntete er 2009 viel Kritik, auch von den Grünen, „Geschichtsklitterung“ sei das. Für Thüringens SPD-Chef Christoph Matschie hatte Ramelow sich damit als möglicher Partner „disqualifiziert“. Dies ist nun bei beiden Parteien vergessen. Linke Machtoptionen wie in Nordrhein-Westfalen legen es nah. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles: „Dieses Urteil ist ein weitreichender Eingriff in die politische Willensbildung von Parteien.“ Grünen-Politiker Volker Beck sagt, eine abwegige Programmatik rechtfertige keine Beobachtung. Doch wie abwegig muss eine Partei sein, damit der Verfassungsschutz wenigstens Dokumente zu ihr sammeln darf? Dass Ramelow in seinem Bundestagsbüro ganz bewusst ehemalige hauptamtliche Stasi- und K1-Mitarbeiter (eine Sonderabteilung der DDR-Kriminalpolizei) einstellt, ist sicher nicht der Grund. Es ist aber ein weiterer Baustein, der Nachforschungen rechtfertigt, mit welchem Personal und welchen Mitteln die Linke die Umgestaltung weg vom Kapitalismus vornehmen will.

Außerdem merkt der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU) an: Man könne „nicht ernsthaft sagen: Wenn eine Partei in ein Parlament gewählt worden ist, dann stellen wir die Beobachtung ein, selbst wenn es in Teilen der Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Eine solche Argumentation würden wir auch bei rechtsradikalen Parteien nie durchgehen lassen.“            SV


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