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28.08.10 / Im Ramadan / Mit Muslimen feiern – oder für sie beten?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-10 vom 28. August 2010

Im Ramadan
Mit Muslimen feiern – oder für sie beten?

Der muslimische Fastenmonat „Ramadan“ (in diesem Jahr vom 11. August bis 9. September) findet in der deutschen Öffentlichkeit immer mehr Aufmerksamkeit. Fernsehsender nennen bei der Wettervorhersage die genauen Zeiten von Sonnen-auf- und -untergang, damit Muslime wissen, von wann bis wann sie auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex verzichten müssen. Rund 85 Prozent der rund 3,5 Millionen Muslime in Deutschland bezeichnen sich als religiös oder sehr religiös und befolgen die Regeln des Fastenmonats.

Zum Ramadan sowie zum Fest des Fastenbrechens „Idu I-Fitr“ am 10. September haben christliche Würdenträger, darunter fünf katholische Bischöfe und drei evangelische Kirchenpräsidenten, den Muslimen eine „gesegnete Zeit der religiösen Erneuerung und inneren Stärkung“ gewünscht. Damit verbanden sie einen Appell, „über die Grenzen der Religion hinweg“ Armut, Hass, Extremismus und soziale Ungerechtigkeit zu bekämpfen. Die Feier von Idu I-Fitr soll in vielen Gegenden mit einem „gemeinsamen Mahl“ von Christen und Muslimen begangen werden.

Die evangelikale Initiative „30 Tage Gebet für die islamische Welt“ ruft mit ganz anderem, nämlich missionarischen Akzent zum Gebet und zur Begegnung mit Muslimen auf. Von den 50 Ländern weltweit, in denen Christen gewaltsam verfolgt werden, sind 40 islamisch. Nach Angaben der Organisation „Open Doors“ sind Christen besonders in Saudi-Arabien, dem Iran und Somalia gefährdet. Die evangelische Initiative will während des Ramadan ihre Radio- und Fernsehsendungen in islamischen Ländern verstärken.

Unterdessen weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) darauf hin, dass Fastenbrecher in Süd-Ägypten hart bestraft würden. Im letzten Sommer habe es dort nach einer staatlichen Kampagne hunderte Verhaftungen von Fastenbrechern gegeben. Daher werden auch Touristen vor dem „Anschein des Fastenbrechens“ gewarnt. Schon ein Bissen in der Öffentlichkeit vor Sonnenuntergang könne eine Verhaftung nach sich ziehen. In der mit Strafen sanktionierten Ramadan-Abstinenz sieht die IGFM eine Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit.             Hinrich E. Bues


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