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11.09.10 / Fehler bei Rentenbescheiden / Ausbildungszeiten falsch angerechnet, doch das kann Vorteile haben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-10 vom 11. September 2010

Fehler bei Rentenbescheiden
Ausbildungszeiten falsch angerechnet, doch das kann Vorteile haben

Die „Bild“-Zeitung und andere Medien meldeten vor wenigen Tagen, dass zahlreiche Rentenbescheide der „deutschen Rentenversicherung“ falsch seien. Die „Bild“ machte den Rentnern Hoffnung auf einen „Zuschlag“ von bis zu 40 Euro monatlich, weil das Bundesversicherungsamt (BVA) im vergangenen Jahr geprüft hatte, ob die Rentenversicherungsträger die mehrfach geänderten Vorschriften zur Anerkennung von Ausbildungszeiten bei der Berechnung der Altersgelder korrekt berück-sichtigt haben.

Der Vorwurf: „In ungefähr jedem zehnten geprüften Fall“ wurden die Verdienste der Betroffenen unkorrekt gewertet oder ihnen zustehende Zuschläge vergessen, heißt es. Konkret geht es um die Kennzeichnung von Entgelten im Versicherungskonto, die als Lehrzeiten günstiger bewertet werden könnten. In Einzelfällen kann es dann zu einer bedeutenden Rentenerhöhung kommen.

Diese Sonderbestimmung zur Besserbewertung der Berufsausbildung kollidiert jedoch mit einer anderen Günstigkeitsbestimmung, die das BVA bislang nicht überprüft hat und die in der Berichterstattung der Medien meist vergessen wurde. Konkret handelt es sich um den § 262 Sozialgesetzbuch VI, nach dem langjährige Versicherte, die vor dem 1. Januar 1992 besonders geringe Verdienste erzielt haben, den Durchschnitt ihrer Verdienste angehoben bekommen, was zu einer wesentlich besseren Rente führt.

Diese Rechtsvorschrift soll besonders sozial Schwachen zu Gute kommen, die besonders lange berufstätig gewesen sind. Hier kann es passieren, dass durch die Kennzeichnung der fraglichen Beiträge als Berufsausbildungszeiten diese die Anwendung des § 262 Sozialgesetzbuches VI ausschließen, weil die erforderliche Mindestzeit an Beiträgen nicht mehr gegeben wäre. Wenn aber diese Rechtsvorschrift nicht mehr zur Anwendung kommt, kann das zu einer niedrigeren Rente führen.

Hier überlagern sich zwei Spezialvorschriften, die eigentlich dafür gedacht waren, Benachteiligungen (geringer Verdienst in den ersten Berufsjahren und geringer Verdienst im gesamten Berufsleben) auszugleichen und mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen.

Letztlich zeigt sich hier, dass die Entrümpelung von gesetzlichen Vorschriften auch im Bereich der Sozialversicherung notwendig wäre, denn was nutzt dem Versicherten oder dem Rentner eine soziale Wohltat, wenn nur noch Experten in der Lage sind, diese Bestimmungen zu verstehen, um sie auch in Anspruch nehmen zu können.

Wer von seinem Versicherungsträger zwecks Kontenklärung angeschrieben wird, sollte besonders gründlich darauf achten, ob bereits die ersten Berufsjahre als Lehrzeit berücksichtigt worden sind.

In jedem Falle wäre es sinnvoll, sich eine Rentenauskunft anzufordern, bevor man den Nachweis über die Berufsausbildung erbringt. Nur so kann kontrolliert werden, ob die Berücksichtigung der Berufsausbildungszeiten sich auch tatsächlich günstig auswirken. Eine plakative Schuldzuweisung an die Versicherungsträger, die zudem unter einem erheblichen Personalabbau zu leiden haben, erscheint dagegen nicht gerechtfertigt.             Theo Maass


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